
Archiv des Autors: Matthias Gehlhar
Schwangerschaftsabbruch: Werbeverbot beibehalten, Beratungs- und Hilfsangebote stärken
Schwangerschaftsabbruch: Werbeverbot beibehalten, Beratungs- und Hilfsangebote stärken
Erfurt, 12.05.2018 – Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat eine Stärkung der neutralen Information, der individuellen Beratung und der Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen gefordert. Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken benötigten Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, sich Zeit für die individuelle Beratung ratsuchender Frauen zu nehmen, heißt es in der mit der großer Mehrheit angenommen Entschließung. Darüber hinaus seien die in Deutschland entwickelten Strukturen mit qualifizierten Beratungsstellen und Hilfsangeboten weiter zu fördern und wo erforderlich auszubauen. Der Entscheidung der Frau über den Abbruch müsse eine ergebnisoffene und unabhängige Beratung vorausgehen, die von geeigneten Hilfsangeboten begleitet werde, so der Ärztetag.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt im Internet umfangreiche Informationen zum Thema Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch bereit und vermittelt über eine Datenbank mit regionaler Suchfunktion zu den anerkannten Beratungsstellen. Diese Angebote seien kontinuierlich weiterzuentwickeln und noch stärker bekannt zu machen, forderten die Abgeordneten.
Die anerkannten Beratungsstellen seien zu verpflichten, jede Frau, die sich nach der ergebnisoffenen Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, auch darüber zu informieren, welche Ärztinnen und Ärzte in erreichbarer Nähe Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dazu gehöre auch die Erläuterung, mit welchen Verfahren der Schwangerschaftsabbruch bei diesen Ärztinnen und Ärzten erfolgen kann.
Der Ärztetag wies darauf hin, dass der Entscheidung der Frau über den Abbruch die gesetzlich vorgeschriebene, ergebnisoffene und neutrale Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle vorausgehen muss. Dazu sei im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vorzugeben, dass einer Frau, die sich nach der Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, eine Auflistung der für sie erreichbaren Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung gestellt wird, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Gemäß § 5 des SchKG haben die Länder ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen. Die flächendeckende Bereitstellung qualifizierter Beratungs-, aber auch Hilfsangebote für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen sei Kennzeichen einer humanen Gesellschaft, so der Ärztetag. Dazu gehöre eine gute personelle wie finanzielle Ausstattung dieser Angebote.
Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine Streichung oder Einschränkung des in § 219a kodifizierten Werbeverbotes für Abtreibungen ausgesprochen, mahnt aber maßvolle Änderungen an, damit sichergestellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb dieses Rahmens über ihre Bereitschaft informieren, gesetzlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, nicht bestraft werden.
Bei allen Überlegungen zu Änderungen an den gesetzlichen Vorgaben zum Schwangerschaftsabbruch, auch zum Werbeverbot nach § 219a StGB, muss der besondere Charakter des Schwangerschaftsabbruches berücksichtigt werden.
Zeitungsartikel 21.06.2018
Zeitungsartikel 21.06.2018 in den Lüdenscheider Nachrichten

Anschluss an die TI: Finanzierung ohne Wenn und Aber
Anschluss an die TI: Finanzierung ohne Wenn und Aber
„Wir unterstützen die Kassenärztliche Bundesvereinigung hinsichtlich der aktuellen Forderung nach vollständiger Finanzierung der Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur. Wir fordern die gesetzlichen Krankenkassen auf, wie im Gesetz vorgesehen, die dafür entstehenden Kosten – ohne Wenn und Aber – zu übernehmen!“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Niedergelassene Ärzte müssen eine Anbindung ihrer Praxen an die TI nicht selbst finanzieren. So sieht es jedenfalls die gesetzliche Vorgabe aus dem E-Health-Gesetz vor, wonach die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Kosten für den Anschluss der Praxen zu übernehmen. Dass die Industrie derzeit nicht in der Lage ist, entsprechend ausreichend Praxen anzubinden, liegt nicht in der Verantwortung der niedergelassenen Ärzte oder der ärztlichen Selbstverwaltung. Dennoch auf einer sukzessiven Absenkung der Finanzierungspauschalen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu bestehen, kann nur als Blockadehaltung des GKV-Spitzenverbandes verstanden werden.
„Welchen Wert hat eine gemeinsame Selbstverwaltung, wenn der eine Verhandlungspartner die Mitglieder des Anderen so im Regen stehen lässt?“, ergänzt Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa zur mangelnden Bereitschaft einer vollständigen Finanzierung des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur durch die Krankenkassen.
Veranstaltung 06/2018 und Mitgliederversammlung 2018
Veranstaltung 06/2018 und Mitgliederversammlung 2018
Die Veranstaltung des Ärztevereins Altena-Lüdenscheid e.V. im Juni 2018 wurde erneut als DMP-Veranstaltung ausgetragen. Erschienen waren ca. 20 interessierte Ärztinnen und Ärzte, die den Vortragenden aufmerksam zuhörten.
Anschließend fand die Mitgliederversammlung des Ärztevereins statt, in welcher der „alte“ Vorstand in seinem Amt bestätigt wurde.
Im Anhang finden Sie die entsprechende Pressemitteilung:
Stärkung der Ärzte im Märkischen Kreis: Vorstand des Ärztevereins Altena-Lüdenscheid einstimmig wiedergewählt
Durch Integration, Kooperation und Nachwuchsarbeit erfolgreich die Weichen für die Verbesserung der Versorgung von Patienten im Märkischen Kreis für die Zukunft gestellt.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Ärztevereins Altena Lüdenscheid am Abend des 13.06.2018 wurde der Vorstand mit Herrn Dr. Gerhard Hildenbrand als erstem Vorsitzenden, Frau Dr. Dorothee Dill als stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Bernd Lemke als stellvertretender Vorsitzender, Prof. Dr. Markus Zarse als Schriftführer und Herr Max Tischler als Kassenwart einstimmig wiedergewählt. Herr Dr. Hildenbrand erläuterte das erfolgreiche Konzept der letzten Jahre, welches es dem Ärzteverein ermöglicht hat durch hochwertige Fortbildungen aber auch kulturelle Aktivitäten als Brückenbauer zwischen den in Praxis und Klinik tätigen ärztlichen Kollegen und ihren verschiedenen arbeitsweltlichen Hintergründen zu fungieren. Durch gute Kooperationen mit anderen Ärztenetzen wie dem Lennetz und dem Ärztenetz MK-Süd sollen künftig vermehrt auch Ärzte außerhalb von Lüdenscheid und Altena eingebunden werden. Ein besonderes Augenmerk legt der Ärzteverein auf die Einbindung junger ärztlicher Kolleginnen und Kollegen, welches dem Kassenwart, Herrn Max Tischler durch die Etablierung eines Assistentenstammtisches gelungen ist. Frau Dill betonte, dass der Ärzteverein sich vermehrt auch in der Patientenfortbildung engagieren wird und somit auch die Gesundheitsbildung von Bürgerinnen und Bürgern im Märkischen Kreis verbessert werden soll. Dies hilft letztendlich jedem Einzelnen. Auch politisch zeigt der Ärzteverein Flagge: Die Wanderausstellung „Im Gedenken der Kinder, zum Schicksal von Kindern unter dem NS Regime, welche in Lüdenscheid in der Zeit vom 29.10.-07.12. zu sehen ist, findet in Kooperation mit dem Ärzteverein statt.
Entbudgetierung jetzt – Fachärzte sagen Bundesregierung Unterstützung zu!
Entbudgetierung jetzt – Fachärzte sagen Bundesregierung Unterstützung zu!
Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bewertet die Vorhaben der Koalitionspartner und formuliert Angebote zur Verbesserung der Versorgung!
Nachdem die Bundesregierung nach langem Vorlauf ihre Regierungsarbeit aufgenommen hat, deuten sich erste grobe Linien der künftigen Gesetzgebung im Gesundheitswesen an. Die Fachärzte in Klinik und Praxis haben das zurückliegende Wochenende für eine Bewertung und Priorisierung ihrer künftigen Handlungsfelder als auch zur Formulierung von Angeboten zur Verbesserung der Versorgung genutzt.
Entbudgetierung in der ambulanten Versorgung umsetzen
Ca. 20 Prozent aller ambulant erbrachter fachärztlichen Leistungen werden den Vertragsärzten nicht vergütet. Der SpiFa fordert deshalb, die bestehende Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung aufzuheben.
Als Einstieg in eine Entbudgetierung bekräftigt der SpiFa sein im Juni 2017 vorgelegtes Konzept, alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen. Dabei muss gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen wie gesetzlich vorgesehen auf Dauer das Morbiditätsrisiko übernehmen.
„Die Budgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung ist Urheber für eine mangelnde Nachbesetzung von Arztsitzen und der damit entstehenden Wartezeiten in einigen Facharztgruppen. Wir fordern daher die Budgetierung in der ambulanten Versorgung zu beenden und den Vertragsärzten wieder eine faire Grundlage für ihre tägliche Arbeit zu geben!“, sagt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Terminservicestellen schließen und echte Lösungen forcieren, um das Terminproblem zu lösen
„Die bisher im Gesetz verankerten Terminservicestellen und deren Nutzung zeigen deutlich, dass das Instrument in der Versorgung weitgehend leerläuft. Eine Ausweitung der Terminservicestellen ist daher nicht der richtige Weg, da die ärztlichen Fachgruppen völlig unterschiedlich betroffen sind. Wir bieten als SpiFa an, gemeinsam mit Politik und den gesetzlichen Krankenkassen echte Lösungen für Probleme von Wartezeiten zu entwickeln und auch umzusetzen.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.
Fachärzte verstehen sich als Innovationstreiber in der Versorgung
Die Fachärzte in Klinik und Praxis begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung, den Zugang von Innovationen im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Fachärzte sind neben der Industrie Treiber für die Anwendung von innovativen Verfahren und Produkten im Gesundheitswesen; unabhängig davon, ob sie in der Klinik oder Niederlassung tätig sind. „Wir brauchen eine ‚Fast-Lane‘ für Innovationen, um den Zugang von Innovationen zu beschleunigen. Dabei ist klar, dass die Selbstverwaltung Vorfahrt hat; wenn diese jedoch nicht liefert, dann bedarf es einer Überholspur!“, so Heinrich weiter.
Standardisierung vor Digitalisierung
Der SpiFa und seine Mitgliedsverbände begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Digitalisierung, insbesondere auch der Etablierung neuer Schwerpunkte im Bundesgesundheitsministerium. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Nutzern der Gesundheitsversorgung dienen.
Dies sind neben den Patienten vor allem die Fachärzte in Klinik und Praxis. Um eine erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, bedarf es einer Standardisierung von Prozessen und Schnittstellen. Ohne vorherige Standardisierung und offene Schnittstellen bleibt die sinnvolle Digitalisierung auf der Strecke!
Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit um 25 Prozent als ultimativer Eingriff in die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
Die durch den GKV-Spitzenverband ins Spiel gebrachte und daraufhin in den Koalitionsvertrag aufgenommene Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots für die niedergelassenen Vertragsärzte löst kein Problem der Versorgung. „Wir lehnen diese pauschale Erhöhung um 25 Prozent grundlegend ab! Dieser Eingriff stellt die gemeinsame Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Wenn nicht mehr die Vertragspartner über die gemeinsam gefundenen Vertragsinhalte entscheiden, sollte man das System nicht mehr Selbstverwaltung nennen, sondern vielmehr von Staatsverwaltung sprechen.“, so Heinrich weiter.
Beteiligung der Fachärzte in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung und der wissenschaftlichen Kommission für die Vergütungsreform
Der SpiFa repräsentiert mit seinen Mitgliedsverbänden rund 150.000 Fachärzte in Klinik und Praxis, die jeden Tag den Übergang der Patienten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in Deutschland organisieren. „Wir fordern daher eine aktive Beteiligung der Fachärzte in Klinik und Praxis bei der Ausarbeitung einer sektorenübergreifenden Versorgung im Rahmen der geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Bundesregierung ein; Gleiches gilt für die Neuordnung der Vergütung.“, so Dr. Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglied im SpiFa. „Den Fachärzten eine reine Zuschauerrolle zu geben, ignoriert, dass gefundene Regelungen an der Sektorengrenze gemeinsam gefunden und umgesetzt werden müssen. Hierfür bedarf es eines offenen Dialogs, Transparenz und Beteiligung.“ so Spies weiter.
Die Beschlüsse der Frühjahrstagung der Mitgliedsverbände des SpiFa am 20./21. April 2018 erfolgten auf einer einstimmigen Beschlusslage.
Rentenwelle und Nachwuchsprobleme: Deutschland gehen bald die Chirurgen aus!
135. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) 17. bis 20. April 2018, CityCube, Berlin
Berlin – Bis 2020 erreichen etwa 11 000 Chirurginnen und Chirurgen das Rentenalter, das betrifft etwa die Hälfte aller niedergelassenen und fast jeden dritten stationär tätigen Chirurgen. Eine Analyse des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers zeigt, dass 2030 fast jeder vierte chirurgische Arbeitsplatz unbesetzt sein wird – bei stetig steigenden Operationszahlen in Deutschland und fehlendem Nachwuchs. Wie diese große Diskrepanz zwischen Personalbedarf und gesundheitspolitischer Entwicklung behoben werden kann und welche Maßnahmen Krankenhäuser und Universitäten ergreifen müssen, um das Fach „Chirurgie“ wieder beliebter zu machen, werden Experten morgen auf der Vorab-Pressekonferenz anlässlich des 135. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) erläutern.
Im Jahr 2015 führten Chirurgen in Deutschland über 16 Millionen Eingriffe durch, das sind etwa 30 Prozent mehr Operationen als noch zehn Jahre zuvor. Gleichzeitig sinkt die Zahl der jungen Mediziner, die sich für das Fach Chirurgie entscheiden. „Universitäten und Krankenhäuser müssen vor allem an den wichtigen Stellschrauben Work-Life-Balance sowie Forschungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten feilen, um die Chirurgie gegenüber anderen medizinischen Fächern wieder konkurrenzfähig zu machen und im globalen Wettbewerb mitzuhalten“, erklärt DGCH-Präsident Professor Dr. med. Jörg Fuchs. „Nur so können wir die Versorgungsqualität in Deutschland auf einem hohen Standard erhalten.“
Einer der Themenschwerpunkte des diesjährigen Chirurgenkongresses ist daher die erfolgreiche Nachwuchsakquise. Denn derzeit droht ohne strukturelle Änderungen nicht nur ein dramatischer Fachärztemangel, der nur durch ausländische Fachkräfte behoben werden kann. Auch immer mehr ausgebildete Ärzte wandern angesichts unzureichender Arbeitsbedingungen ins Ausland ab.
Dabei beginnt die Nachwuchsförderung bereits im Medizinstudium. Dort ist die Grundbegeisterung für das Fach Chirurgie zunächst hoch. „Etwa 40 bis 60 Prozent aller Medizinstudenten visieren zu Beginn ihres Studiums eine chirurgische Laufbahn an“, berichtet Dr. med. Benedikt Braun, Vertreter des Perspektivforums Junge Chirurgie der DGCH. „Nach dem Praktischen Jahr sinken diese Zahlen jedoch schnell auf erschreckende einstellige Werte.“
Einen wichtigen Grund sieht der Assistenzarzt an der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum des Saarlandes darin, dass Studierende in diesem Abschnitt einen ersten Eindruck vom Arbeitsalltag und dessen physischen und psychischen Belastungen erhalten, die Rahmenbedingungen eines chirurgischen Arbeitsplatzes kennenlernen und sich dann gegen das Skalpell entscheiden. „Um die Faszination für das Fach Chirurgie erfolgreich zu vermitteln, ist es außerdem kontraproduktiv, die Studierenden zu Hakenhaltern zu degradieren“, mahnt Fuchs. Wichtig sei es, den Nachwuchs über ein Mentoring-System in die Entscheidungsprozesse zu integrieren und durch Teilhabe und Wertschätzung frühzeitig zu begeistern.
Darüber hinaus müssten die Rahmenbedingungen für angehende Fachärzte deutlich verbessert werden. „In der Weiterbildung benötigen wir ein flexibleres Arbeitszeitgesetz, mehr finanzielle Unterstützung durch die Krankenhausverwaltungen für Qualifikationskurse, definierte Freiräume für die Forschung sowie die Vermeidung von Kettenverträgen, um eine Karriere- und Familienplanung zu ermöglichen“, so Fuchs. „Dabei müssen auch Arbeitgeber, die qualifizierten Nachwuchs auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten Markt anziehen wollen, moderne Konzepte der Arbeitszeit ermöglichen und entsprechende Rahmenbedingungen für Forscher wie Kliniker schaffen“, ergänzt Braun. „Es ist weniger die Chirurgie, die für den Nachwuchs unattraktiv ist, es sind vielmehr ihre Arbeitsbedingungen.“
121. Deutscher Ärztetag in Erfurt eröffnet
121. Deutscher Ärztetag in Erfurt eröffnet
Berlin, 08.05.2018 – Mit Kritik in der Sache, aber auch mit einem klaren Bekenntnis zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Politik, hat heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery den 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt eröffnet. Montgomery betonte die Bereitschaft der Ärzteschaft, bei den anstehenden Reformen Verantwortung zu übernehmen und reklamierte eine Beteiligung der Ärzteschaft an den vorgesehenen Expertenkommissionen zur Sektorenübergreifenden Versorgung sowie zu Gebührenordnungsfragen. „Wir brauchen hier die Expertise derjenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Gemeinsam mit der Politik können wir viel bewegen“, sagte Montgomery in seiner Eröffnungsrede vor rund 1.000 Delegierten und Gästen des Ärztetages.
Der Bundesärztekammer-Präsident begrüßte die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege, insbesondere die vorgesehene Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Dieser Schritt sei jedoch nicht nur für die Pflege dringend erforderlich, sondern für alle Beschäftigten in den Kliniken, auch für die „jungen Ärztinnen und Ärzte, die unter die arztspezifischen Tarifverträge fallen“, stellte Montgomery klar. Angesichts des Fachkräftemangels müsse ein so reiches Land wie Deutschland mehr unternehmen, damit die Berufe im Gesundheitswesen wieder attraktiver werden.
Deutliche Kritik äußerte Montgomery an den geplanten Reformmaßnahmen im ambulanten Bereich. Mit Blick auf die vorgesehene Erhöhung der Pflichtsprechstundenzahl erinnerte er an die ohnehin schon enorme Arbeitsbelastung der Vertragsärzte in einem budgetierten System. Wenn die Politik steuernd eingreifen wolle, sollte sie sich fragen, ob sie ausschließlich beim Arzt ansetzen sollte.
Mit Blick auf die nach wie vor ungelösten Probleme in den häufig völlig überlasteten Notfallambulanzen forderte der BÄK-Präsident: „Man muss die Patienten steuern, damit das knapp gewordene Gut ‚Arztstunden‘ denen zugutekommt, die es wirklich benötigen.“ Das jüngst verabschiedete Notfallkonzept des Gemeinsamen Bundesausschusses bringe jedoch weder mehr Ärzte, noch mehr Kapazitäten für notleidende Patienten.
Montgomery erneuerte seine Forderung an die Bundesländer, zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin zu finanzieren. „Arztstunden, ja Ärzte insgesamt sind knapp geworden.“ Es sei auch kein Ausweg, Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, um Versorgungslücken zu schließen. „Diese Kollegen sind uns sehr willkommen“, stellte er klar. Sie fehlten aber in ihren Herkunftsländern, außerdem müsse für eine Tätigkeit in Deutschland neben der Sprachprüfung auch eine intensive Prüfung der medizinischen Kenntnisse erfolgen. Der Deutsche Ärztetag werde die Forderung diskutieren, dass alle Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten für eine Tätigkeit in Deutschland ein deutsches Staatsexamen ablegen müssen, kündigte er an. Der Patientenschutz gebiete Qualitätsnachweise zum Kenntnisstand.
Ein weiteres Thema, das in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv diskutiert wurde, ist der Umgang mit dem Paragraphen 219a (Verbot von Werbung für Abtreibungen). Montgomery warnte vor einer erneuten Grundsatzdebatte über Abtreibung und sprach sich stattdessen für pragmatische Lösungen aus. Denkbar sei ein leicht zugängliches Internetportal, betrieben von einer unabhängigen Institution im gesetzlichem Auftrag, über das sich Frauen über den Eingriff als solchen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Beratungsinstanzen und auch über die Ärztinnen und Ärzte informieren können, die den Eingriff vornehmen. „Hilfe für Menschen in Not: Das muss unser Ziel sein“, sagte der BÄK-Präsident.
Mit besonderer Spannung erwartet werden die Ärztetagsberatungen zur ausschließlichen Fernbehandlung. Der letztjährige Deutsche Ärztetag hatte der Bundesärztekammer einen Prüfauftrag für eine mögliche Änderung der (Muster-)Berufsordnung erteilt. „Wenn nicht wir diese Behandlungsform gestalten, wird sie wohl dennoch zu uns kommen“, sagte Montgomery mit Blick auf entsprechende Angebote zur Fernbehandlung aus dem Ausland. Er forderte in diesem Regelungsbereich ein Vorgehen mit „Augenmaß“, bei dem Patientensicherheit, Datenschutz, aber auch die rechtliche Sicherheit des Arztes gewährleistet sind.
Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen. Dabei wird neben der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung und der Gebührenordnung für Ärzte die Versorgung psychisch kranker Menschen beraten. „Die Abgeordneten werden sich gemeinsam mit namhaften Referenten den Möglichkeiten ärztlicher Psychotherapie im Hinblick auf Diagnostik, Therapie und Prävention widmen und Versorgungskonzepte diskutieren“, kündigte der BÄK-Präsident an.
Qualitätszirkel 05/2018: Eine gut besuchte Veranstaltung!
Qualitätszirkel 05/2018: Eine gut besuchte Veranstaltung!
Heute fand die Mai-Veranstaltung über die Themen Niereninsuffzienz, sowie pAVK im Klinikum Lüdenscheid statt.
Mit knapp 25 Teilnehmern eine sehr gut besuchte Veranstaltung, der sicher auch die 5 Fortbildungspunkte gut geholfen haben. Die Lernerfolgskontrolle wurde gut angenommen und positiv bewertet.
Vielen Dank an die Referenten, Herrn Prof. Galle (Nephrologie), sowie Herrn PD Dr. Botsios (Gefäßchirurgie).
Nächster Termin: DMP Veranstaltung zu den Themen Diabetes, Kardiologie und Hypercholesterinämie am 13.06.2018. Anschließend findet die Mitgliederversammlung des Ärztevereins statt!
Crusius: „Fehlerprävention durch offene Fehlerkultur fördern, statt Pfuschvorwürfe gegen Ärzte“
Crusius: „Fehlerprävention durch offene Fehlerkultur fördern, statt Pfuschvorwürfe gegen Ärzte“
Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer
Berlin, 04.04.2018 – „Wir Ärzte können Patienten keine Heilung versprechen, wohl aber, dass wir uns mit ganzer Kraft für ihre Heilung, für die Qualität ihrer Behandlung und damit für ihre Sicherheit einsetzen.“ Das sagte heute Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2017 in Berlin. Dass Ärzte diesem Versprechen gerecht werden, belegen die vielfältigen von der Ärzteschaft entwickelten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprophylaxe. Qualitätszirkel, Peer-Reviews aber auch Konsile, Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie anonyme Fehlermeldesysteme gehören in medizinischen Einrichtungen längst zum Alltag. „Am wichtigsten für die Patientensicherheit ist aber, dass wir Ärzte uns tagtäglich unserer enormen Verantwortung bewusst sind und uns ständig vergegenwärtigen, dass zwischen heilen und schaden oft nur ein schmaler Grat liegt“, so Crusius.
Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich
Dies gelte insbesondere in einem immer stärker von Behandlungsdruck und ökonomischen Vorgaben geprägten Gesundheitssystem. Für das Erhebungsjahr 2016 meldet das Statistische Bundesamt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen. „Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich“, sagte Crusius. Jeder Fehler sei einer zu viel. Und hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche Schicksale stehen. Dennoch gebe es für Panikmache und Pfuschvorwürfe keinen Grund. Beides schade der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur und damit der Fehlerprävention in der Medizin.
Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2017 bundesweit insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr: 7.639). Es lag in 2.213 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.245). Davon wurde in 1.783 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete (Vorjahr: 1845). Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 430 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
„Von den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen profitieren sowohl Patienten als auch Ärzte“, sagte Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. In den Einrichtungen seien hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüften, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt sei oder nicht. Die Verfahren seien niedrigschwellig und für alle beteiligten Parteien unbürokratisch. Patienten müssten lediglich einen formlosen Antrag stellen. Das Verfahren sei für sie kostenfrei.
Auch Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, hat gute Erfahrungen mit den Stellen gemacht. Er empfiehlt seinen Klienten das Schlichtungsverfahren nicht nur weil es für sie kostenfrei ist. Ein maßgeblicher Aspekt sei die Objektivität, mit der es betrieben werde sowie die dahinter stehende medizinische und juristische Expertise. Wenn es nach einem Schlichtungsverfahren doch vor Gericht gehe, erweise sich die medizinisch-fachliche Bewertung des Behandlungsgeschehens fast ausnahmslos als gerichtsfest.
Weitere Informationen zu den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sowie zur Behandlungsfehlerstatistik können im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/ abgerufen werden.







