Archiv der Kategorie: Aktuelles aus der Berufspolitik

Aktuelle Informationen zur COVID-19 Infektion des Märkischen Kreises (Coronavirus SARS-CoV-2)

Aktuelle Informationen zur COVID-19 Infektion des Märkischen Kreises (Coronavirus SARS-CoV-2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage finden Sie ein Schemata zur einheitlichen Vorgehensweise. Wir bitten Sie in Ihrem Zusammenschluss die Mitglieder der niedergelassenen Haus- und Facharztpraxen zu informieren und das Ablaufschema weiterzuleiten. 
Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen eine Hilfestellung geben können. 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die aktuelle Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte (www.rki.de) und werden bei erforderlichen Änderungen überarbeitet und auf der Internetseite des Märkischen Kreises (www.maerkischer-kreis.de/Coronavirus) veröffentlicht.

Weitere Informationen, aktuelle Handlungsempfehlungen auf Deutschlandebene sowie die aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Institutes finden Sie auf:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Neujahrsempfang 2020 im Kulturhaus Lüdenscheid

Dr. Franziska Scholl, ltd. Oberärztin an der Hautklinik der Märkische Kliniken GmbH und Dr. Gerhard Hildenbrand, Klinikdirektor Psychosomatik und Vorsitzender der Ärztevereins Altena-Lüdenscheid e.V., eröffnen die Veranstaltung mit einem Vortrag über Nesselsucht/Urtikaria und einem Rückblick auf das vergangene Jahr! 

🤚🏻 75 Ärztinnen und Ärzte sind unserer Einladung gefolgt 

#GESUNDEN im Quartier – warum Hochbetagte in Zeiten des ökonomischen Drucks 💰 unsere besondere #Aufmerksamkeit benötigen! Wege für Gesundheitsversorgung im Alter im Quartier und in der Nachbarschaft! Exzellenter Ausblick von Dr. Cardinal von Widdern 👀 in die Zukunft 

Volles Haus und Abschluss einer gelungenen Veranstaltung zum Jahresbeginn der Ärzte im Märkischer Kreis. Frau Dr. Dill, stv. ärztliche Direktorin des Klinikums Lüdenscheid zusammen mit Herrn Mattauch, stv. Leiter IT am Klinikum zum Thema der Schnittstelle ambulant-stationär 🤝🤝

Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt Ärzte-Kodex

Berlin, 29.10.18 – Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt den Ärzte-Kodex (vormals Klinik-Kodex), welcher durch den Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) erarbeitet wurde.

Wir wenden uns damit ausdrücklich nicht gegen eine wirtschaftliche Erbringung ärztlicher Leistungen. Wir wollen aber verhindern, dass diese für rein ökonomisch orientierte Ziele missbraucht werden. Wir beobachten die Entwicklung in Deutschland in der ärztlichen Versorgung mit zunehmender Sorge. Im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns sollte immer der Patient stehen. Wie im Krankenhaus kann auch im ambulanten Versorgungssektor ein Konflikt mit dem Arbeitgeber auftreten, wenn Vertragsärzte im Anstellungsverhältnis arbeiten.

Alle Information zum Ärzte-Kodex finden Sie unter https://www.spifa.de/aerzte-kodex/

BELEGARZTWESEN IN DER KRISE: SPIFA BEFÜRWORTET GESETZESÄNDERUNG

Berlin, 19. Dezember 2018 – Belegärzte arbeiten an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Sie sind seit Jahrzehnten die einzig funktionierende Integration zwischen diesen beiden Sektoren. „Umso dramatischer ist die Tatsache, dass das Belegarztwesen in seiner Existenz bedroht ist“, sagte SpiFa-Vorstand Dr. Axel Schroeder am Mittwoch in Berlin.

Die schwierige Situation des Belegarztwesens wird an sinkenden Zahlen sichtbar: bei belegärztlichen Leistungen, bei belegärztlichen Abteilungen an Krankenhäusern und bei der Zahl der Belegärzte selbst. Laut Dr. Schroeder gibt es zwei Hauptursachen für diese Entwicklung. Eine davon ist das unterschiedliche Leistungsrecht zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Der restriktive Erlaubnisvorbehalt gilt für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Nach diesem, für die vertragsärztliche Versorgung gültigen Abrechnungssystem, müssen Belegärzte ihre Leistungen auch bei einer stationären Behandlung abrechnen.

Dagegen ist der offene Verbotsvorbehalt Grundlage der Krankenhausabrechnung. Viele Leistungen, die im Krankenhaus möglich sind, bekommt der Belegarzt wegen fehlender EBM-Ziffer nicht vergütet. Die Differenz zwischen ambulantem und stationärem Leistungskatalog nimmt seit Jahren zu, weil nur wenig neue Leistungen im EBM aufgenommen werden, während sie flexibel in das DRG-System eingefügt werden. Es ist deshalb schon lange überfällig, den Verbotsvorbehalt auch für die Vergütung der Belegärzte zu übernehmen, damit Arzt und Krankenhaus wieder einheitlich abrechnen können.

Zweite Ursache ist die Vergütung im EBM selbst. „Sie ist fehlerhaft und unbefriedigend geregelt. Die Kalkulation stellt auf die ambulante Leistung ab und berücksichtigt nicht die höhere Morbidität stationär behandelter Patienten“, moniert Schroeder. Das EBM-Kapitel, in dem die belegärztliche Bezahlung geregelt ist, basiere auf dem der ambulanten Operationen und sei deshalb zu kurz gegriffen. „Konservative Fächer wie die Innere Medizin kommen dabei voll unter die Räder, sodass es kaum noch internistische belegärztliche Abteilungen gibt. Sie wurden in den vergangenen Jahren in Hauptabteilungen umgewandelt“.

Die Große Koalition hat in ihrem Vertrag eine Bund-Länder-Kommission, verstärkt durch die Bundestagsfraktion CDU/ CSU und SPD beschlossen, die sich mit der Lockerung der Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung generell beschäftigen soll. Es ist davon auszugehen, dass auch die notwendige Reform des Belegarztwesens in diesem Kontext angegangen wird. „Mit Ergebnissen, geschweige denn mit den notwendigen gesetzlichen Regelungen, ist allerdings nicht vor 2020 zu rechnen“, argumentiert Schroeder. Für das in der Krise steckende Belegarztwesen ist das zu lange. Es besteht die Gefahr, dass das Belegarztwesen als noch funktionierende Integration gänzlich verschwinden wird.

Um dies zu verhindern, müsste der Gesetzgeber zeitnah nur einen Paragraphen im Krankenhausentgeltgesetz ändern. Denn schon jetzt kann im Belegkrankenhaus nach dem § 121 SGB V auf Antrag eine Hauptabteilungs-DRG abgerechnet werden. Daraus würde der Belegarzt vergütet, wenn seine Leistung im EBM nicht ausreichend abgebildet ist. Das funktioniert bisher leider deshalb nicht, weil diese beantragte DRG nach dem Krankenhausentgeltgesetz (§ 18 Abs. 3 Satz 1) nur zu 80 Prozent ausgezahlt wird. Damit ist das Belegkrankenhaus einfach nicht in der Lage, die ärztliche Vergütung zu finanzieren, sodass die an sich sinnvolle Regelung seither in der Praxis nicht umgesetzt wird. Bis zur endgültigen Neuregelung der Grenze ambulant/stationär sollte deshalb als eine Art Palliativmaßnahme die 80-prozentige Begrenzung im Krankenhausentgeltgesetz gestrichen werden. Die Bundesregierung könnte dies mittels eines Begleitgesetzes bei ihren zahlreichen Gesetzesvorhaben regeln. Der SpiFa hofft, dass dieser vernünftige Vorschlag beim Gesetzgeber auf offene Ohren stößt.

ZU KASSENCHEF UND LAUTERBACH: „ABSICHTLICH GROBES FOUL“

NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.

Berlin, 21. Dezember 2018 – Zu den Forderungen des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg, niedergelassene Ärzte sollen ihre Praxen länger und insbesondere an Freitagnachmittagen oder Samstagen öffnen, da sich Krankheiten nicht nach den „Lieblingsöffnungszeiten“ der niedergelassenen Ärzte richten, und zu den Äußerungen des SPD-Gesundheitspolitikers Professor Karl Lauterbach, der in der Neuen Osnabrücker Zeitung vielen niedergelassenen Ärzten unterstellt, sie würden weder mittwochs noch freitags an den Nachmittagen arbeiten und stattdessen auf dem Golfplatz gesehen, nimmt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich, Stellung:

„Was diese beiden Herren hier veranstalten, ist ein absichtlich grobes Foul und soll vom eigenen Versagen ablenken.

Während Kassenchef von Stackelberg und SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach beide noch niemals in der Versorgung kranker Menschen tätig waren und auch sonst vom Alltag und den Realitäten in den Arztpraxen keine Ahnung haben, versorgen wir niedergelassenen Ärzte insbesondere über die anstehenden Feiertage unsere Patienten. Mit dem von uns organisierten Not- und Bereitschaftsdiensten stehen wir auch an den Feiertagen unseren Patienten zur Verfügung, während Lauterbach uns auf den Golfplätzen dieses Landes vermutet. Zynischer und niederträchtiger kann man eine Berufsgruppe nicht diskreditieren.

In Wahrheit sind diese Manöver aber nur ein verzweifeltes Ablenkungsmanöver vom jeweils eigenen Versagen:

Kassenchef von Stackelberg verweigert über die Budgetierung seit Jahren die Bezahlung ärztlicher Leistungen. Wer auf 29,3 Milliarden Euro Überschüssen sitzt, ambulante ärztliche Leistungen für seine Versicherten abruft und diese nicht bezahlt, verhält sich wie ein Zechpreller. Und wenn dieser jetzt auch noch mehr Sprechstunden fordert, erinnert mich das an einen Zechpreller, der ein ums andere Mal eine Lokalrunde schmeißen will.

Und Professor Lauterbach will nur davon ablenken, dass von seinem Lieblingsprojekt aus der Vergangenheit, der Bürgerversicherung, inzwischen nichts mehr übriggeblieben ist, was seine SPD aus dem 15-Prozent-Tal herausholen könnte. In einem offenen Brief habe ich ihn aufgefordert, sich bei den niedergelassenen Ärzten zu entschuldigen.

Pressemitteilung 01_2019

PRESSEMITTEILUNG

Ärzteverein Altena-Lüdenscheid traf sich zum Neujahrsempfang

Lüdenscheid – 14.01.2019

Das vergangene Jahr Revue passieren lassen und gemeinsam über kommende Herausforderungen für 2019 sprechen – dazu trafen sich in der vergangenen Woche über 60 Gäste beim traditionellen Neujahrsempfang des Ärztevereins Altena-Lüdenscheid im Gasthof Spelsberg in Altena. Neben vielen niedergelassenen Ärzten aus Lüdenscheid, Altena und den umliegenden Gemeinden nahmen auch zahlreiche Ärzte des Klinikums Lüdenscheid an der Veranstaltung teil und gestalten das Programm des Neujahrsempfangs maßgeblich mit.

So eröffnete Dr. Gerhard Hildenbrand, Vorsitzender des Ärztevereins und Direktor der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Lüdenscheid, den Abend mit einem Rück- und Ausblick auf das Jahr und hob besonders die gute Zusammenarbeit zwischen den niedergelassen Ärzten und den Ärzten des Klinikums hervor. Dr. Hollenstein, Bürgermeister der Stadt Altena schloss mit seinem Grußwort an und sprach über die aktuelle und zukünftige Versorgungssituation in der Region. Als besonders zentrales Thema ging es in diesem Zusammenhang um die Ende des vergangenen Jahres neu eingeführte „Landarztquote“, ein Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung, das auch in einigen Gemeinden im Märkischen Kreis zum Greifen kommt. Hierzu informierte Max Tischler, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Junge Ärzte der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Assistenzarzt an der Hautklinik am Klinikum Lüdenscheid, im Rahmen der Veranstaltung ausführlich.

Auch einige Vorträge zu medizinischen Themen standen beim Neujahrsempfang auf dem Programm: So referierte Prof. Dr. Markus Zarse, Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie am Klinikum Lüdenscheid, über die Medikamentengabe zur Hemmung der Blutgerinnung. Dr. Dorothee Dill, Direktorin der Hautklinik am Klinikum Lüdenscheid  informierte die Anwesenden  anschließend über das Wundmanagement bei dermatologischen Erkrankungen. Zum Abschluss der Veranstaltung stand zudem bei IT-Spezialist Carsten Hafermas das aktuelle Thema „Human Hacking and Tracking“, also das unerlaubte Eindringen auf fremde Computer und mobile Endgeräte, im Vordergrund. Ein Thema, das gerade im Umgang mit sensiblen Patientendaten von besonderer Wichtigkeit ist.

Zwischen den Vorträgen wurden alle Anwesenden vom Team des Gasthof Spelsberg kulinarisch bestens versorgt und es ergaben sich zahlreiche interessante Gespräche zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Ärzten des Klinikums.

Neujahrsempfang 2019

Rückblick auf den Neujahrsempfang

am 09.01.2019 im Gasthof Spelsberg in Altena

Am gestrigen Tag feierte der Ärzteverein Altena-Lüdenscheid mit 60 Gästen aus der Klinik und Stadt Lüdenscheid, sowie aus Altena und den umliegenden Gemeinden seinen traditionellen Neujahrsempfang.

Neben einen Rück- und Ausblick auf das Jahr durch den Vorsitzenden Dr. Hildenbrand standen berufspolitische Themen mit der Landarztquote und der Versorgung auf dem Land mit Vorträgen von Herrn Dr. Hollstein als Bürgermeister der Stadt Altena und Max Tischler, stv. Vorsitzendem des Arbeitskreises Junge Ärzte der ÄKWL im Vordergrund. Weitere medizinische Themen wurden durch Prof. Zarse, Chefarzt der Klinik für Kardiologie am Klinikum Lüdenscheid mit einem Vortrag zum Thema Antikoagulation, sowie von Frau Dr. Dill, Chefärztin der Hautklinik über das Wundmanagement bei dermatologischen Erkrankungen ergänzt. Abschließend berichtete Carsten Hafermas über ein hochaktuelles Thema – Human Hacking and Tracking von Computern und Mobile Devices, ein Thema, welches durch den Hackerangriff auf Politiker und Prominente in den Vortagen (Januar 2019) unverhofft zur Aktualität verholfen wurde.

Zwischen den Vorträgen wurden alle Anwesenden vom Team des Gasthof Spelsberg kulinarisch mit einem 3-Gänge-Menü versorgt und es ergaben sich zahlreiche interessante Gespräche zwischen Kolleginnen und Kollegen aus Klinik und Praxis, wie auch jungen und erfahrenen Kollegen.

Zuletzt gebührt Dank den Organisatioren der Veranstaltung, insb. den Vorstandsmitgliedern des Ärztevereins, jedoch auch den Sponsoren (Bayer, Lilly, Novartis, die Appbank und die Signal Iduna in Lüdenscheid), welche die Veranstaltung finanziell unterstützt und so überhaupt erst möglich gemacht haben.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen im Märkischen Kreis einen guten Start ins neue Jahr und würden uns freuen, auch weitere Kolleginnen und Kollegen bei einer unserer Veranstaltungen in Zukunft begrüßen zu dürfen.

ÄRZTE-PARLAMENT UNTERSTÜTZT KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN IM ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENST – KAMMERVERSAMMLUNG FORDERT ANGEMESSENE ARZTSPEZIFISCHE VERGÜTUNG – WINDHORST: ES GEHT UM DEN GESUNDHEITSSCHUTZ DER BEVÖLKERUNG

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe forderte in ihrer Herbstsitzung die Verantwortlichen in Kommunen, Land und Bund dazu auf, für eine angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Sorge zu tragen, damit der gravierende Nachwuchsmangel in diesem wichtigen Versorgungsbereich sich nicht weiter fortsetzt. Damit unterstützte die Kammerversammlung auch die Kundgebungen der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, mit denen diese für eine Durchsetzung dieser Forderungen eintreten.

Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: „Wenn wir nicht gegensteuern, verlieren wir in diesem Bereich den Nachwuchs, den wir dringend brauchen, und der dann mit den Füßen abstimmen und sich beruflich anderweitig orientieren wird.“ Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt laut Windhorst wichtige Aufgaben wahr, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu gehörten etwa die Schulgesundheitsuntersuchungen, die psychiatrische Notfallversorgung, auch eine amtsärztliche Leichen-schau oder auch die medizinische Untersuchung von Flüchtlingen, um keine epidemiologischen Gefahren aufkommen zu lassen. Deshalb müsse dieses „breite Berufsfeld für die jungen Ärztinnen und Ärzte in einem Gesamtpaket“ attraktiv gemacht werden: „Dazu gehört neben der angemessenen Vergütung auch eine ausreichende Personaldeckung.“

In dem einstimmig angenommenen Beschluss, der von der Fraktion des Marburger Bundes eingebracht worden war, unterstützte das Ärzte-Parlament die Forderung der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf nach arztspezifischen tariflichen und besoldungsrechtlichen Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst in Anlehnung an die Vergütung in Krankenhäusern. Die Kammerversammlung begrüßte auch die Entscheidung des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), zukünftig tarif-politisch selbstständig zu agieren.

Die ärztliche Personalsituation im ÖGD habe sich in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert, heißt es in dem Kammervotum weiter. Nach Angaben des BVÖGD ist die Gesamtzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern in den letzten 18 Jahren um ein Drittel zurückgegangen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat bei ihrer Sitzung im Juni 2018 in Düsseldorf auf die Folgen der erheblichen ärztlichen Unterbesetzung für die Leistungsfähigkeit des ÖGD vor Ort hingewiesen. Aufgaben könnten unter diesen Bedingungen nicht mehr im vollen Umfang wahrgenommen werden.

Als eine maßgebende Ursache hat die GMK die Differenz zu den Vergütungen von Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern festgestellt. Deswegen müssten die Verantwortlichen in Kommunen, im Land und im Bund nun unverzüglich handeln. Durch arztspezifische tarifliche und besoldungsrechtliche Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst müsse für attraktive Vergütungs- und Arbeitsbedingungen gesorgt werden. Es dürfe nicht sein, dass Staat und Gesellschaft den ÖGD mit immer neuen Anforderungen konfrontierten, ohne zugleich dafür zu sor-gen, dass der ÖGD über die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen verfüge.