ÄRZTE-PARLAMENT UNTERSTÜTZT KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN IM ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENST – KAMMERVERSAMMLUNG FORDERT ANGEMESSENE ARZTSPEZIFISCHE VERGÜTUNG – WINDHORST: ES GEHT UM DEN GESUNDHEITSSCHUTZ DER BEVÖLKERUNG

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe forderte in ihrer Herbstsitzung die Verantwortlichen in Kommunen, Land und Bund dazu auf, für eine angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Sorge zu tragen, damit der gravierende Nachwuchsmangel in diesem wichtigen Versorgungsbereich sich nicht weiter fortsetzt. Damit unterstützte die Kammerversammlung auch die Kundgebungen der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, mit denen diese für eine Durchsetzung dieser Forderungen eintreten.

Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: „Wenn wir nicht gegensteuern, verlieren wir in diesem Bereich den Nachwuchs, den wir dringend brauchen, und der dann mit den Füßen abstimmen und sich beruflich anderweitig orientieren wird.“ Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt laut Windhorst wichtige Aufgaben wahr, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu gehörten etwa die Schulgesundheitsuntersuchungen, die psychiatrische Notfallversorgung, auch eine amtsärztliche Leichen-schau oder auch die medizinische Untersuchung von Flüchtlingen, um keine epidemiologischen Gefahren aufkommen zu lassen. Deshalb müsse dieses „breite Berufsfeld für die jungen Ärztinnen und Ärzte in einem Gesamtpaket“ attraktiv gemacht werden: „Dazu gehört neben der angemessenen Vergütung auch eine ausreichende Personaldeckung.“

In dem einstimmig angenommenen Beschluss, der von der Fraktion des Marburger Bundes eingebracht worden war, unterstützte das Ärzte-Parlament die Forderung der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf nach arztspezifischen tariflichen und besoldungsrechtlichen Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst in Anlehnung an die Vergütung in Krankenhäusern. Die Kammerversammlung begrüßte auch die Entscheidung des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), zukünftig tarif-politisch selbstständig zu agieren.

Die ärztliche Personalsituation im ÖGD habe sich in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert, heißt es in dem Kammervotum weiter. Nach Angaben des BVÖGD ist die Gesamtzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern in den letzten 18 Jahren um ein Drittel zurückgegangen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat bei ihrer Sitzung im Juni 2018 in Düsseldorf auf die Folgen der erheblichen ärztlichen Unterbesetzung für die Leistungsfähigkeit des ÖGD vor Ort hingewiesen. Aufgaben könnten unter diesen Bedingungen nicht mehr im vollen Umfang wahrgenommen werden.

Als eine maßgebende Ursache hat die GMK die Differenz zu den Vergütungen von Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern festgestellt. Deswegen müssten die Verantwortlichen in Kommunen, im Land und im Bund nun unverzüglich handeln. Durch arztspezifische tarifliche und besoldungsrechtliche Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst müsse für attraktive Vergütungs- und Arbeitsbedingungen gesorgt werden. Es dürfe nicht sein, dass Staat und Gesellschaft den ÖGD mit immer neuen Anforderungen konfrontierten, ohne zugleich dafür zu sor-gen, dass der ÖGD über die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen verfüge.