Archiv des Autors: Matthias Gehlhar

Qualitätszirkel 09/2018

Qualitätszirkel 09/2018

Der Qualitätszirkel im September 2018 war insbesondere auf Grund der Themen- und Referentenauswahl gut besucht. Knapp 35 Ärztinnen und Ärzte fanden sich zur Veranstaltung zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Asthma bronchiale im Kindesalter und Medikamententherapie in Schwangerschaft und Stillzeit in der Kapelle des Klinikums ein.

Vielen Dank an dieser Stelle an unsere 3 Referenten, Herrn Dr. Hielscher als Chefarzt der Gynäkologie, Herrn Dr. Frenzke als Chefarzt der Kinderklinik und Herrn Dr. Hülsmeyer als Leiter der Zentralapotheke jeweils am Klinikum Lüdenscheid.

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE WARNT DIE KRANKENKASSEN VOR HINTERTREIBEN DES POLITISCHEN WILLENS

Etwas Schatten, etwas Licht, so wird der vorgelegte Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von den ärztlichen Organisationen beurteilt, die sich in der Allianz deutscher Ärzteverbände zusammengeschlossen haben.

Einerseits setzt das Vorhaben weitere schwerwiegende Eingriffe des Gesetzgebers in die Selbstverwaltung und die Organisationshoheit ärztlicher Praxen fort, andererseits erkennt die Politik erstmals den Zusammenhang zwischen der Budgetierung ärztlicher Leistungen und Terminkapazitäten niedergelassener Ärzte an.

Mit der Einführung neuer Leistungs- und Servicebereiche und dem klaren Willen, diese ausdrücklich extrabudgetär zu vergüten, geht der Gesetzgeber einen ersten Schritt in die Entbudgetierung aller ärztlichen Grundleistungen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, der – wenn er konsequent hin zu einem vollständigen Ende der Budgets weitergegangen würde – zahlreiche massive Eingriffe in die Selbstverwaltung und die Freiberuflichkeit niedergelassener Ärzte überflüssig gemacht hätte.

Gleich an vier Stellen – bei neuen Patienten, wenn Patienten über die Terminservicestelle kommen, bei akuten Patienten und in der offenen Sprechstunde – wird die extrabudgetäre Vergütung der Grund- und Versichertenpauschalen als Anreiz gesetzt. Darüber hinaus wird für neue Patienten auch eine Erhöhung der extrabudgetären Vergütung eingeführt.

Jetzt muss der Gesetzgeber aber auch sicherstellen, dass die Krankenkassen diesen politischen Willen nicht durch windige Bereinigungsregeln ad absurdum führen und niedergelassene Ärzte erneut Mehrleistungen erbringen ohne dafür das erforderliche Geld zu erhalten. Die Vorgaben im Gesetz hierzu müssen wasserdicht formuliert werden.

Den gesetzgeberischen Eingriff in vertragliche Vereinbarungen zu den Mindestsprechstundenzeiten lehnen die Ärzteverbände der Allianz aber aus grundsätzlichen und sachlichen Gründen ab: Grundsätzlich, weil der Gesetzgeber nicht in die Vertragshoheit von Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzten eingreifen darf, sachlich, weil es sich um einen schwerwiegende Eingriff in die Autonomie von Organisationsstrukturen eines freien Berufes handelt. Hier wird weiter die Abrissbirne an dem erprobten System der Selbstverwaltung geschwungen.

Pressekontakt:

Allianz deutscher Ärzteverbände
c/o Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
Postfach 12 11 47
10605 Berlin

Telefon +49 (0)30 40009631
Fax      +49 (0)30 40009632

E-Mail: presse@spifa.de

Wanderung am 19.09.2018

Die geplante Wanderung am 19.09.2018 von Schloss Neuenhof zum Piepersloh muss leider aus organisatorischen Gründen auf das Frühjahr 2019 verschoben werden.

Eine neue Einladung wird erfolgen.

Ihr Vorstand des Ärztevereins Altena-Lüdenscheid e.V.

Telemedizin in Haftanstalten

Vorreiter bei der Telemedizin in Haftanstalten

Matthias Schiermeyer

Stuttgart „Bundesweit einmalig“ sei das Pilotprojekt in fünf baden- württembergischen Gefängnissen, schwärmt Justizminister Guido Wolf (CDU), als er am Montag die Telemedizin in der Justizvoll- zugsanstalt Stammheim vorstellt. Das Modell dürfte sich zum Exportschlager entwickeln: Abhängig von den Ergebnissen im Südwesten erwägt auch NRW-Justizminister Peter Bie- senbach (CDU) bereits Online- Sprechstunden für Häftlinge – und weitere Länder könnten fol- gen.

Die Telemedizin soll die medizi- nische Versorgung vor allem in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden verbes- sern. Wegen der Suchtprobleme oder Suizidgefahren der Häft-

linge seien die Beschwerdebilder oft unklar. Bisher muss, wenn ein Insasse in Randzeiten erkrankt, meist der Vollzugsbedienstete entscheiden, ob er einen Notarzt holt oder einen Transport in die Klinik organisiert – was personal- aufwendig ist und Fluchtrisiken birgt. Seit Juni habe es bereits mehr als 100 Behandlungsfälle gegeben, sagt Wolf – etwa 3,25 pro Tag. Lediglich in weniger als acht Prozent der Fälle sei noch eine „Ausführung“ erforderlich gewesen. Eine 57 000 Euro teure Begleitstudie soll nun Gewis- sheit bringen, ob das mit gut 410 000 Euro veranschlagte halbjäh- rige Pilotprojekt tatsächlich ein Gewinn ist.

Martin Scherer vom Hamburger Telemedizin-Dienstleister

A+Videoclinic will so nah wie möglich an den „Goldstandard“ – das direkte Arzt-Patienten- Gespräch – herankommen. Dazu hat die Firma Honorarverträge mit 30 Allgemeinmedizinern und Psychiatern aus dem Südwesten geschlossen, die nach einem Dienstplan rund um die Uhr zur V erfügung stehen – teilweise aus ihrer Praxis, teilweise von zu Hause aus. Vergütet werden sie pauschal für Bereitschaftsdienste, Sprechstunden und Anrufe. Wie viele Ärzte nach einer Auswei- tung auf alle Anstalten des Lan- des benötigt werden, ist offen. Zunächst sollen diese 30 Kräfte ausgelastet werden, „sonst verlie- ren sie die Lust“.

page7image1822432

 

Versorgung

Jährliches Ritual: GKV-Spitzenverband zerstört Versorgung mit unlauteren Angeboten

Berlin, 16. August 2018 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) stellt sich hinter die Kassenärztliche Bundesvereinigung bei den Honorarverhandlungen für das Jahr 2019

Gestern sind die Honorarverhandlungen für das Jahr 2019 zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband in die erste Runde gegangen. Die erste Verhandlungsrunde machte dabei deutlich, dass die Verhandlungslinien auf Seite des GKV-Spitzenverbandes und auf Seite der KBV derart weit auseinander liegen, sodass der Erweiterte Bewertungsausschuss mit seinen Schiedspersonen angerufen wurde.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Wir erleben ein jährliches Ritual auf Seiten des GKV-Spitzenverbandes. Ärztliche Versorgung wird teurer, innovativer und die Intensität der Behandlung der Patienten nimmt zu. Zusätzlich lässt sich die Versorgung immer schwerer flächendeckend organisieren. Nur die Krankenkassen wollen diese Realität nicht sehen. Allein die Inflationsrate in Deutschland liegt zehnmal höher als das Angebot der GKV. So zerstört man Versorgung mit unlauteren Angeboten.“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat derzeit ein Gesetz für schnellere Termine und eine bessere Versorgung (GKV-TSVG) auf den Weg gebracht. Hierzu ergänzt Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa: „Das Bekenntnis des BMG im GKV-TSVG, dass auch Fachärzte einen Versorgungsbeitrag für die Grundversorgung der Patienten in Deutschland leisten, ist ein erster richtiger und zugleich wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige flächendeckende ärztliche Versorgung. Ärztliche Leistungen der Grundversorgung jedoch zu budgetieren, ist unethisch.“

Der SpiFa fordert seit mehreren Jahren, eine konsequente Entbudgetierung der vertragsärztlichen Leistungen in der Grundversorgung, beispielsweise durch Herausnahme aller relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie der Leistungen, die mit der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) belegt sind, aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und Überführung in die Extrabud-getäre Gesamtvergütung (EGV), zu verfolgen. Dies führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung – und damit auch dem Terminangebot – in der vertragsärztlichen Versorgung.

Widerspruchslösung Organspende

Deutsche Krankenhaus Gesellschaft vom 03.09.2018

Debatte zur Widerspruchslösung dringend notwendig

DKG zum Gesetzentwurf zur Organspende

Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesgesundheitsminister die Debatte um die Widerspruchslö- sung bei der Organspende aktiv angehen will. Nur durch eine gesellschaftlich geführte Diskus- sion kann dauerhaft ein Klima erzeugt werden, in dem die Bereitschaft zur Organspende zunimmt und zeitgleich Ängste vor der Organspende abgebaut werden. „Ich persönlich befür- worte die Widerspruchslösung, weil sie dazu führen wird, dass sich die Menschen frühzeitig gemeinsam mit ihren Angehöri- gen mit der Entscheidung für oder gegen die Organspende aus- einandersetzen. Die heutige Situation, in der vielfach die Angehörigen mit dieser Frage erst konfrontiert werden, wenn der Patient unheilbar erkrankt oder bereits hirntot ist, ist für viele eine Überforderung“, so der Präsident der Deutschen Kran-

kenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Für die Krankenhäu- ser ist es vorrangige Aufgabe, Menschen, die auf Organspen- den angewiesen sind, helfen zu können. Die Problematik der geringen Bereitschaft zur Organ- spende in Deutschland kann von den Krankenhäusern alleine nicht gelöst werden. Dies macht der Minister mit seinen Aussagen zu Widerspruchslösungen mit dem Maßnahmenpaket deutlich. Der Gesetzentwurf unterstreicht das politische Bekenntnis zum Abbau von Hemmnissen, auf die die Krankenhäuser seit Jahren hin- weisen“, erklärte Gaß. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden nach Ansicht der Kran- kenhäuser wichtige Weichen gestellt, die Rahmenbedingungen für die Kliniken bei der Organ- spende zu verbessern. Wesent- lich ist, dass der Gesetzgeber deutlich macht, dass die Erstat-

tungen für Organspenden so erhöht werden, dass alle Kosten gedeckt werden. Wichtig ist auch, dass die Freistellung von Trans- plantationsbeauftragten verbes- sert und bundesweit einheitlich gestaltet werden sollen. „Wir wollen mit Organspenden kein Geld verdienen, aber es muss natürlich so sein, dass diese wich- tige, zentrale medizinische Lei- stung in den Krankenhäusern nicht zu Verlusten führt. Klar ist aber auch, dass organisatorische Verbesserungen nicht die Ent- scheidung der Angehörigen erset- zen können. Nur wenn es gelin- gen sollte ein anderes V erständ- nis für die Bedeutung von Organ- spende in der Gesellschaft zu ver- ankern, werden wir auch mehr Organspenden haben können“, so der DKG-Präsident.

Vertreterversammlung wählt Dr. Gerhard Nordmann zum neuen 1. Vorsitzenden der KV Westfalen-Lippe

Vertreterversammlung wählt Dr. Gerhard Nordmann zum neuen 1. Vorsitzenden der KV Westfalen-Lippe

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat einen neuen 1. Vorsitzenden: Die Vertreterversammlung wählte heute Dr. med. Gerhard Nordmann, Augenarzt aus Unna, mit großer Mehrheit zum Nachfolger von Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden. Dr. Dryden hatte im Februar 2018 erklärt, seinen Vorstandsvertrag zum 31. März 2019 zu kündigen. Damit er bis dahin nicht als „1. Vorsitzender auf Abruf“ wahrgenommen werde, stellte er seinen Chefposten nun bereits vor seinem endgültigen Ausscheiden aus dem Vorstand zur Verfügung. Der KVWL-Vorstand besteht somit weiterhin aus Dr. Nordmann, Dr. Dryden und Betriebswirt Thomas Müller; ab sofort allerdings mit Dr. Nordmann an der Spitze.

Er werde sich mit großem Engagement dafür einsetzen, dass die KVWL eine Innovations-KV bleibe, versprach Dr. Nordmann nach seiner Wahl zum 1. Vorsitzenden. Dafür seien zwei Faktoren wichtig: „Erstens müssen wir gesprächsbereit bleiben. Ob Berufsverband, Landesregierung, Krankenkasse oder Bürgermeister – allen potenziellen Partnern müssen wir das Gefühl vermitteln, ,mit denen kann man reden‘ und ,mit der KVWL geht was‘. Und zweitens müssen wir die PS dann natürlich auch auf die Straße bringen.“ Dr. Nordmann: „Kooperativ, effizient und innovativ – das soll der Markenkern unserer KV sein!“

Überhaupt kein Verständnis zeigte der frisch gewählte 1. Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe für Pläne der Berliner Gesundheitspolitiker von Union und SPD, wonach niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten künftig mehr Sprechstunden und eine umfassendere Notfallversorgung anbieten sollen als bisher – ohne dass diese Mehrarbeit vergütet würde. Von jedem Hausarzt, jedem Facharzt und jedem Therapeuten fordere die Große Koalition ein Stück mehr Leistung ein: mehr Verfügbarkeit, schnellere Termine, mehr Behandlung. „Dass die allermeisten Vertragsärzte 50 Stunden und mehr in der Woche für ihre Patienten da sind, wird von der Politik schlicht ignoriert. Dass die Wartezimmer auch in den Großstädten – die doch als überversorgt gelten – proppenvoll sind, will keiner sehen. Dass das ungebremste Konsumentenverhalten vielleicht auch etwas mit fehlender Patientensteuerung im System zu tun hat, wird ausgeblendet“, kritisierte Dr. Nordmann. Es sei eben viel einfacher, den Ärzten und Psychotherapeuten per Gesetz vorzuschreiben, noch eine Schippe drauf zu legen, monierte der KVWL-Vorsitzende und betonte: „Eine Ausweitung der Leistungen ohne finanziellen Ausgleich durch die Krankenkassen lehnen wir ab!“

Grundversorgung zu budgetieren ist unethisch!

Grundversorgung zu budgetieren ist unethisch!

Berlin, 5. Juli 2018 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zu den Forderungen des GKV-Spitzenverbandes gegenüber den grundversorgenden Haus- und Fachärzten nach mehr Leistung bei Beibehaltung der Budgetierung

Die vom GKV-Spitzenverband zusätzlich geforderten Sprechzeiten von grundversorgenden Haus- und Fachärzten an Wochenenden oder am Abend sind eine Kampfansage an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Der SpiFa unterstützt insoweit die deutlichen Zurückweisungen des Deutschen Hausärzteverbandes und erklärt hierzu: „Grundsätzlich ist die bestehende Budgetierung im vertragsärztlichen Versorgungsbereich endlich aufzuheben. Wir haben mit unseren Mitgliedsverbänden bereits im Jahr 2016 hierzu Vorschläge unterbreitet, wie ein Einstieg in die Entbudgetierung für grundversorgende Haus- und Fachärzte gleichermaßen vorgenommen werden kann.“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

„Budgetierung zu verteidigen und gleichzeitig Wartezeiten bei grundversorgenden Haus- und Fachärzten zu beklagen, ist kein Beitrag zur Lösung der durch die Budgetierung selbst verursachten Probleme.“, ergänzt Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. „Würden die gesetzlichen Krankenkassen die von ihren Mitgliedern tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen vollständig vergüten, gäbe es insbesondere bei den grundversorgenden Facharztrichtungen, wie beispielsweise Urologen, HNO-Ärzten, Orthopäden, Gynäkologen, Psychiatern und Kinderärzten, kein nennenswertes Wartezeitenproblem.“, so Lindemann weiter.

„Bei einem solchen Befund bei der plumpen Forderung nach mehr Sprechstundenzeit ohne Aufhebung der Budgets für die grundversorgenden Leistungen oder zumindest merklicher Entlastung von durch die Krankenkassen gewünschten Verwaltungstätigkeiten zu bleiben, bleibt einfach unlogisch. Es ist keinem grundversorgenden Haus- oder Facharzt zu vermitteln, dass durchschnittlich 11 Prozent aller erbrachten ärztlichen Leistungen nicht vergütet werden, im Extremfall (Thüringen) sogar bis zu 24 Prozent der Leistungen)*“, so Heinrich weiter.

Im Juni 2016 hat der SpiFa mit seinem Grundsatzpapier „Fachärzte in der Grundversorgung“ vorgeschlagen, mit einer Ausbudgetierung aller relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie der Leistungen, die mit der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung belegt sind, im Bereich der erbrachten ambulanten Grundversorgung und deren gesamthaften Überführung in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) feste Preise für diese Leistungen zu bestimmen und damit einen Anreiz für Koordination und Case-Management durch Haus- und Fachärzte in wohnortnaher Niederlassung zu setzen.

Reinhardt: Vorschläge zur Patientensteuerung sind ein entscheidender Paradigmenwechsel

Reinhardt: Vorschläge zur Patientensteuerung sind ein entscheidender Paradigmenwechsel

Als „zukunftsweisend“ hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, in einer ersten Reaktion das gestern vom Sachverständigenrat Gesundheit an das Gesundheitsministerium übergebene Gutachten zur bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung bezeichnet. „Ungeachtet der Tatsache, dass ohne Frage in der Detailbetrachtung aus unserer Sicht auch Kritik an dem einen oder anderen Vorschlag der Gutachter anzubringen ist – so zum Beispiel mit Blick auf Pläne für ein verändertes Nachsetzungsverfahren im ambulanten Bereich – hat der Sachverständigenrat erstmals deutlich gemacht, dass auch der Patient ein Akteur des Gesundheitssystems ist, dessen Verhalten Auswirkungen auf die Effektivität des Systems und damit auch auf seine bestmögliche Versorgung hat“, sagte Reinhardt. Auch wenn sich der Sachverständigenrat verständlicherweise bemühe, den Ball an dieser Stelle verbal flach zu halten, so sei die Betonung der Notwendigkeit einer gezielteren Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen durch Patientinnen und Patienten ein entscheidender Paradigmenwechsel. Diese auch vom Hartmannbund wiederholt geforderte Entwicklung sei ausdrücklich zu begrüßen. Bisher sei es stets darum gegangen, auf begrenzte Ressourcen durch Regulierungen auf Leistungserbringerseite zu reagieren. Reinhardt: „Mit Blick auf Jens Spahn darf das Papier mindestens an dieser Stelle durchaus als Aufforderung zur Mutprobe betrachtet werden, denn wir dürfen gespannt sein, wieviel der Gesundheitsminister sich hier traut.“

Bis zur offiziellen Vorstellung des Gutachtens gegenüber der Fachöffentlichkeit, Ende September, gelte es nun, sich detailliert mit den auf mehreren hundert Seiten verfassten Vorschlägen auseinanderzusetzen und deren mögliche politische Umsetzung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Die Neuorganisation der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung, Vorschläge zur weiteren Intensivierung der sektorübergreifenden Versorgung oder etwa Landarztzuschläge und die Bewertung der hausarztzentrierten Versorgung seien dabei nur einige von vielen Themen, denen es sich zu widmen gelte.