Archiv des Autors: Matthias Gehlhar

Rückblick: 1. Assistentenstammtisch am Klinikum Lüdenscheid

Rückblick: 1. Assistentenstammtisch am Klinikum Lüdenscheid

25 Assistenzärztinnen und Assistenzärzte waren der Einladung zum 1. Assistentenstammtisch am Klinikum Lüdenscheid gefolgt.

Nach einem Impulsvortrag von Dr. Egbert Cardinal von Widdern über das Delirmanagement bleibt genügend Zeit sich bei Pizza und Getränken untereinander auszutauschen – Dinge für die im Alltag oft keine Zeit ist.

Ein voller Erfolg, der in ca. 2 Monaten dann in der Stadt wiederholt werden soll. Eine regelmäßige Veranstaltung ist angedacht, ebenso soll eine gemeinsame Whatsapp Gruppe gegründet werden!

Zusätzlich ist die Mitgliedschaft im Ärzteverein Altena-Lüdenscheid e.V. für Assistenzärztinnen und -Ärzte mit 25€ Jahresbeitrag vergünstigt. 

Einen Antrag auf Mitgliedschaft findet man auch hier auf der Homepage unter http://www.aerzteverein-mk.de/mitglied-werden/

Fernbehandlungsverbot

Reinhardt sieht vor DÄT- Entscheidung über Lockerung des Fernbehandlungsverbotes noch Aufklärungsbedarf

Hartmannbund-Umfrage offenbart Skepsis

Berlin, 13.04.2018. Als einen „deutlichen Fingerzeig“ hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Hartmannbundes zum Thema Fernbehandlungsverbot gewertet. Rund 60 Prozent der über 3.800 Umfrageteilnehmer* hatten sich skeptisch gegenüber Plänen der Bundesärztekammer geäußert, auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt das Fernbehandlungsverbot weiter zu lockern.

„Das Ergebnis zeigt – vor allem auch mit Blick auf zahlreiche Kommentierungen der Teilnehmer – dass es nicht nur zum Thema Digitalisierung im Allgemeinen, sondern offenbar ganz konkret auch zur Online-Behandlung noch ein hohes Maß an Diskussions- und Aufklärungsbedarf gibt“, sagte Reinhardt. Gerade diejenigen, die vor allem auch an die Chancen der Digitalisierung glauben und an die Unvermeidlichkeit, sich dieser Entwicklung aktiv zu stellen, müssten alle Anstrengungen unternehmen, sich mit berechtigten Einwänden und Bedenken der Kolleginnen und Kollegen auseinanderzusetzen. Dies dürfe angesichts der Dynamik der Entwicklung allerdings nicht auf die lange Bank geschoben werden, wollten Ärztinnen und Ärzte Mitgestalter sein und nicht Getriebene. „Die Politik sitzt uns im Nacken“, sagte Reinhardt – nicht zuletzt mit Hinweis auf entsprechende Ankündigungen von Gesundheitsminister Jens Spahn.

Reinhardt: „Wir werden deshalb diese Ergebnisse mitnehmen in unsere Verbandsgremien, aber auch in den Vorstand der Bundesärztekammer. Wir müssen die Zeit bis zum Deutschen Ärztetag intensiv nutzen, um die Kolleginnen und Kollegen so umfangreich und detailliert zu informieren, dass sie in Erfurt eine in jeder Hinsicht fundierte Entscheidung treffen können.“ Es dürfe der Ärzteschaft auf keinen Fall noch einmal so ergehen wie bei der Entscheidung über den Physician Assistant, „Hier gab es auf dem Ärztetag in Freiburg eine breite Mehrheit, die inhaltliche Diskussion über das Thema wurde aber erst im Nachgang richtig geführt. Daraus sollten wir lernen.“

www.hartmannbund.de 

Notfalldaten und Medikationsplan

Notfalldaten und Medikationsplan – die ersten medizinischen Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte werden in Westfalen erprobt

Gemeinsame Presseinformation von KVWL und CGM:

Dortmund, 14. März 2018. Die ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden ab Herbst 2018 in Westfalen-Lippe erprobt. Das erklärten Thomas Müller, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), und Frank Gotthardt, Vorsitzender des Vorstands der CompuGroup Medical SE (CGM), heute beim Gesundheitskongress des Westens in Köln. Bislang findet im Rahmen der sukzessiven Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur nur ein Abgleich der Versichertenstammdaten der Patienten über die eGK statt.

„Um für noch mehr Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte bei Ärzten und Patienten zu sorgen, ist es sehr wichtig, dass mit dem Notfalldatensatz und dem elektronischen Medikationsplan nun möglichst bald auch medizinische Applikationen über die Karte aufrufbar sind“, betonte KVWL-Vorstand Müller. „Wir in Westfalen wollen diese Entwicklung aktiv im Sinne der Ärzte und Psychotherapeuten beeinflussen und voranbringen, damit die Telematikinfrastruktur in Deutschland letztendlich bestmöglich funktioniert.“ Er sei froh, die erforderlichen Feldtests für die neuen Anwendungen im Rahmen der Kooperation in westfälischen Arztpraxen durchführen zu können, ergänzte CGM-Vorstand Gotthardt: „Wir brauchen kritische und zugleich aufgeschlossene Ärzte für die Erprobung, um etwaiges Verbesserungspotenzial identifizieren zu können.“ Zudem sei Westfalen-Lippe bekanntlich das Land der Praxisnetze, so Gotthardt – „und vernetzte Strukturen bieten sich insbesondere an, um die Interoperabilität der Karte zu testen“.

Die CompuGroup hat gerne die Anregung der KVWL aufgenommen und erprobt den Notfalldatensatz sowie den elektronischen Medikationsplan für die eGK in westfälischen Arztpraxen. An dem Feldtest werden gemäß den gematik-Vorgaben 70 bis 75 Arztpraxen, einige Zahnarztpraxen, bis zu 16 Apotheken, eine kassenärztliche Notfalldienstpraxis sowie ein Krankenhaus teilnehmen. Diese Akteure sollen über einen Zeitraum von acht Wochen 1.400 Notfalldatensätze und 2.100 Medikationspläne auf den elektronischen Gesundheitskarten der Versicherten speichern. Der Feldtest wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, um Erkenntnisse zur Akzeptanz und Praxistauglichkeit der Anwendungen zu erhalten.

Der neue Notfalldatensatz auf der eGK umfasst Informationen aus der medizinischen Vorgeschichte des Patienten, die dem behandelnden Arzt sofort zugänglich sein müssen, um einen ungünstigen Krankheitsverlauf abzuwenden. Dazu zählen chronische Krankheiten, regel-mäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten. Der elektronische Medikationsplan ist eine Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans auf Papier. Auf diesen haben seit Oktober 2016 alle Patienten einen Anspruch, die mindestens drei verschiedene Medikamente dauerhaft einnehmen. Der elektronische Medikationsplan soll von weiterbehandelnden Ärzten und Apotheken ausgelesen und aktualisiert werden können.

„Wir sind stolz, exklusive Testregion für die ersten medizinischen Anwendungen auf der eGK zu sein“, betonte KVWL-Vorstand Müller. Im nächsten Schritt gehe es jetzt darum, geeignete Arztpraxen auszuwählen, in denen die Funktionalität und die Interoperabilität der neuen medizinischen Anwendungen auf der eGK unter realistischen Bedingungen im Praxisalltag getestet werden können. Der Start des achtwöchigen Feldtests sei für den Herbst 2018 terminiert. „Verläuft der Test erfolgreich – wovon wir ausgehen –, so werden Notfalldatensatz und eMedikationsplan anschließend sehr zeitnah bundesweit über Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein“, versprach der CGM-Vorstandsvorsitzende Gotthardt.

Notfallversorgung

Notfallversorgung

Montgomery: „Die Stellungnahme des G-BA-Vorsitzenden belegt das Versagen des G-BA“

Zu den heutigen Äußerungen des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Reform der Notfallversorgung erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:

„Statt sich mit den Inhalten des Notfallkonzeptes auseinanderzusetzen, hebt der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausschließlich auf prozedurale Fragen ab. Zumindest gibt er richtigerweise zu, dass es trotz massiven Drucks aus Politik und Selbstverwaltung zwei Jahre gedauert hat, ein einseitig formuliertes und nicht praxistaugliches Konzept zur Entscheidung vorzulegen.

Nachdem sich der G-BA nun zwei Jahre Zeit für ein nicht weiterführendes Konzept gelassen hat, sollte er die kurze Zeit bis zur nächsten Gesundheitsministerkonferenz abwarten, um dann ein von allen Partnern der Selbstverwaltung getragenes vernünftiges und umsetzbares Notfallkonzept zu entwickeln.
Die BÄK warnt daher davor, mit übereilten Scheinlösungen aus den Schwierigkeiten des Heute Probleme der Zukunft zu bewirken.“
Die Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom gestrigen Tage könne Sie hier abrufen: http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/montgomery-wir-brauchen-eine-konzertierte-aktion-von-bund-laendern-und-selbstverwaltung/

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EU-Datenschutzgrundverordnung

EU-Datenschutzgrundverordnung

Bundesärztekammer und KBV legen Informationen für niedergelassene Ärzte vor

Berlin, 09.03.2018 – Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt. Wegen punktueller Gesetzesänderungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht infolge des Geheimnisschutz-Neuregelungsgesetzes vom November 2017 ist zudem der Abschnitt zur „Schweigepflicht“ des Papiers überarbeitet worden. Begleitend zu den „Hinweisen und Empfehlungen“ bietet die Checkliste „Datenschutz-Check 2018“ eine Hilfestellung. Sie benennt die wichtigsten Aspekte zum neuen Datenschutzrecht und gibt Ärztinnen und Ärzten eine Prüfliste zur Einhaltung des Datenschutzrechts an die Hand.
Zum Hintergrund: Bei der Informationsverarbeitung in der Arztpraxis sind insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz-grundverordnung und des neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes von Bedeutung. Mit der von Mai an geltenden neuen Rechtslage gehen zwar keine gravierenden Änderungen einher; viele Vorgaben müssen schon jetzt in den Praxen berücksichtigt werden. Datenschutz soll aber künftig besser durchgesetzt werden. Daher sind die Befugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz erweitert und die Bußgeldrahmen drastisch erhöht worden.
Von Ärztinnen und Ärzten sind künftig zahlreiche datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen: Neuerdings muss der Verantwortliche für die Datenverarbeitung (zum Beispiel der Inhaber einer Arztpraxis) die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können. Überdies bestehen ausgeweitete Informationspflichten gegenüber Patienten. Diese erfordern die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen der Verarbeitung von Patientendaten, um Patientinnen und Patienten darüber zutreffend informieren zu können. Weil Ärzte sensible Gesundheitsdaten verarbeiten, gelten für sie besondere Bestimmungen mit erhöhten Rechtmäßigkeitsanforderungen.
Besonders relevant ist künftig die Datenschutzorganisation in der Arztpraxis. Sie beinhaltet unter anderem die Überprüfung aller Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Berufsausübung auf ihre datenschutzrechtliche Konformität und die Erstellung eines Verzeichnisses für Datenverarbeitungstätigkeiten. Zudem muss unter Umständen ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis benannt werden und es bestehen Meldepflichten bei Datenpannen. Ferner gilt es, Auskunftsrechte von Patienten zu beachten. Augenmerk muss zudem auf das Verhältnis zu externen Dienstleistern und Dritten gelegt werden.
Die Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis sowie die Publikation „Datenschutz-Check 2018: Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?“ können im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/recht/aktuelle-rechtliche-themen/ds/ abgerufen werden.

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DMP Veranstaltung des Ärztevereins in Kooperation mit Astra Zeneca im März 2018

DMP Veranstaltung des Ärztevereins in Kooperation mit Astra Zeneca im März 2018

Prof. Zarse, PD Dr. Knoblock, sowie Dr. Seupel brachten die ca. 30 Teilnehmer aus dem Märkischer Kreis auf den neusten Stand bezüglich Kardiologie, Pulmonologie und Diabetes mellitus.

Vielen Dank an AstraZeneca Pharmaceuticals für das Sponsoring, sowie die Organisation!

Als nächste Veranstaltung folgt am 17.04.2018 um 16.30 Uhr der Assistentenstatmmtisch, sowie am 09.05.2018 ab 17.00 Uhr der nächste Qualitätszikel zum Thema pAVK, akute, sowie chronische Niereninsuffizienz.

Eine Erhöhung der Sprechstundenzeit pro Woche um 25 Prozent ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte!

Eine Erhöhung der Sprechstundenzeit pro Woche um 25 Prozent ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte!

Berlin, 7. Februar 2018 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt zu den bekanntgewordenen Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD Stellung

In diesen Tagen erhebt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem NAV Virchow-Bund und der Brendan-Schmittmann-Stiftung im Rahmen des Ärztemonitors die Zufriedenheit und die Einstellungen der niedergelassenen Ärzte in Deutschland zu den Rahmenbedingungen ihrer Arbeit.

„Die verabredete Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes der Vertragsärzte durch die zukünftigen Koalitionspartner ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Sie stellt einen staatlichen Eingriff in das Gesundheitswesen und die gemeinsame Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft dar.“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa heute in Berlin.

Bereits seit mehreren Jahren zeigen diese repräsentativen Untersuchungen, dass die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 50 Stunden pro Woche beträgt (2016: 52,2). Die Arbeitszeit pro Woche, welche für Patientensprechstunden dabei aufgewandt wird, lag bereits 2016 bei durchschnittlich 32,6 Stunden pro Woche. Am Tag werden während dieser Zeit rund 45 Patienten behandelt.

„Eine pauschale Erhöhung um 25 Prozent der Sprechstundenzeit führt gleichzeitig zu einer Erhöhung der begleitenden Wochenarbeitszeit der Ärzte für Verwaltung, Organisation und nicht-ärztliche Tätigkeiten um rund 10 Stunden pro Woche. Ärzte arbeiten damit dann rund 62 Stunden pro Woche, ohne dass die Koalitionsverhandler ein Wort über eine Vergütung dieser Zeit verlieren“, so Heinrich weiter.

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Staatliches Gesundheitssystem: Nur Verlierer durch die Bürgerversicherung

Staatliches Gesundheitssystem:

Nur Verlierer durch die Bürgerversicherung

03.02.2018 – Wer kommt zuerst? Privatpatienten bekommen oft schneller einen Termin beim Facharzt. Doch ändert sich das wirklich durch eine Bürgerversicherung?

Außer Ideologen profitiert niemand von der Bürgerversicherung. Im Gegenteil: Sie würde regelrechte Schockwellen auslösen. Ein Kommentar.

In Großbritannien hat der Nationale Gesundheitsdienst NHS zum Jahresende angekündigt, dass Patienten wegen Kapazitätsengpässen später als geplant operiert werden. Die Rede ist von 50.000 bis Ende Januar verschobenen Operationen. Zur gleichen Zeit, in der der für seine miserablen Leistungen bekannte staatliche britische Gesundheitsdienst seinem Namen wieder keine Ehre macht, wirbt die SPDhierzulande dafür, das Gesundheitssystem in eine staatliche Einheitsversicherung umzuwandeln.

Wenn das Versagen staatlicher Einheitssysteme so offenkundig ist, bleibt eine Generation seit dem Zusammenbruch des einen sozialistischen deutschen Staates die Frage: Wer würde von einer Bürgerversicherung profitieren, außer jenen Ideologen, die ihr Herzblut in die angeblich gerechtere Bürgerversicherung investieren? Die Antwort lautet: niemand.

Wird die Versicherung wirklich „gerechter“?

Vier Wahlkämpfe hat die SPD mit der Forderung nach Einführung einer Bürgerversicherung bestritten. Zweimal hat sie danach mit der Union regiert. Der privaten Krankenvollversicherung, die die Sozialdemokraten so dringend abschaffen wollen, hat das wenig Abbruch getan. Warum sollte es jetzt anders sein, wenn die geschrumpfte SPD unter Parteichef Martin Schulz allen anderen Bekundungen zum Trotz jetzt lieber doch mit Angela Merkel weiterregieren will? Indes kommt die Idee der Bürgerversicherung bei den Wählern gut an. Da mag es überraschen, dass Merkel hier noch nicht zugegriffen hat. Sie lässt es hoffentlich auch bleiben.

Die Bürgerversicherung wird als Gerechtigkeitsprojekt verkauft. Gerechter soll es bei der Finanzierung und bei den Leistungen zugehen. Doch bei Lichte besehen, ist es mit den Versprechen nicht weit her. Von der „gerechteren Finanzierung“ jedenfalls, also der Ausweitung der Bemessungsgrundlage, hat die SPD sich schon wieder verabschiedet. Mieten, Pachten und Kapitalerträge wolle man nicht zur Krankenversicherung heranziehen, die Kasse sei ja kein Finanzamt, heißt es nun. Auch die Einkommensgrenze, bis zu der die Kassenbeiträge fällig werde, solle bleiben, wo sie ist – zumindest fürs Erste. Denn aktuell braucht die Sozialversicherung nicht mehr Geld. Das unterscheidet die Debatte heute von der in den Anfangstagen des Projektes Mitte des vergangenen Jahrzehnts, als man sich an dem vermutlich verfassungswidrigen Projekt berauschte, der gesetzlichen Versicherung die Rücklagen der Privatversicherung in dreistelliger Milliardenhöhe einzuverleiben. „Gerechter“, wie behauptet, weil sie stärker auf alle Einnahmen und nicht nur auf jene aus Arbeit abstellt, wird die Finanzierung der Kassen durch die SPD-Pläne also nicht.

Ein neue Zwei-Klassen-Medizin

Eine große Lücke klafft auch in der anderen Gerechtigkeitsbaustelle, dem Versprechen nach gleichem Zugang zu ärztlichen Leistungen. Niemand zweifelt im Kern daran, dass Ärzte Kassenpatienten so gut versorgen wie Privatversicherte. Allerdings bekommen Privatkunden oft leichter einen Termin beim Facharzt. Die Einheitsversicherung oder auch nur die einheitliche Bezahlung der Ärzte änderte daran aber wenig. Wie lange würde es wohl dauern, bis Zusatzversicherungen auf den Markt kämen, die den Wohlhabenden erlaubten, ihren Arzttermin bevorzugt zu buchen?

Nichts hilft auch das paternalistische Argument vom schutzbedürftigen Privatpatienten, der vor dem diagnostischen Übereifer geldgieriger Ärzte zu bewahren sei. Ob dem Patienten die quasi-staatlichen Therapievorgaben eines weitab tagenden Bundesausschusses lieber sind als seine Autonomie gegenüber einem Behandler, dem er vertraut? Wohl kaum. So befördert die Bürgerversicherung das mit Macht, was sie zu verhindern vorgibt: die Zwei-Klassen-Medizin.

Andere Herausforderungen sind wichtiger

Es bedarf keiner Glaskugel, um die Schockwellen zu erahnen, die der ernsthafte Versuch auslöste, das Versicherungssystem entsprechend umzukrempeln. Große Teile der Ärzteschaft wären verunsichert, viele würden protestieren – auch aus Sorge um die Einnahmen von den Privatpatienten. Die Stabilität des Gesundheitssystems geriete in Gefahr. Krankenkassen sorgen sich schon davor, dass bei einer Öffnung der Privatversicherung zuerst die „schlechten Risiken“ – teure Kunden mit beitragsfreien Kindern oder chronischen Erkrankungen – kämen und Löcher in die Kassen rissen. Schon warnt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze in der Privatversicherung. Auf Jahre hätten Gerichte darüber zu urteilen, ob das gesellschaftspolitische Großprojekt Bürgerversicherung mit der Verfassung zu vereinbaren sei. Die Ministerialbürokratie wäre mit Arbeit zugeschüttet.

Als gäbe es keine dringenderen Aufgaben im überteuerten deutschen Gesundheitssystem, das über viel zu viele Krankenhäuser verfügt, das zu wenig Pflegekräfte hat, das seine Ärzte nicht dort ansiedelt, wo sie benötigt werden, das eine gewaltige Bürokratie unterhält, aber Patienten nicht so steuern kann, dass sie schnelle Hilfe zu möglichst geringen Kosten erfahren. Nicht einmal die Notfallversorgung funktioniert. Dies alles wären Themen, groß genug für eine große Koalition. Eine Verstaatlichung gehört nicht dazu, siehe Großbritannien.

Ein Kommentar von Andreas Mihm, FAZ Berlin

Studie zu Terminvergaben: Binsenweisheiten in unwissenschaftlichem Gewand

Studie zu Terminvergaben:

Binsenweisheiten in unwissenschaftlichem Gewand

15. Januar 2018 – Vom Ansatz her richtig, in der Umsetzung und Schlussfolgerung jedoch mangelhaft, so kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich, die Studie aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) zur Terminvergabe am Quartalsende. „Die Studie verschleiert die wahren Probleme im Gesundheitswesen, weil sie nicht wissenschaftlich genug und von zu wenig Systemkenntnis getragen ist.“
Dass gegen Ende des Quartals viele niedergelassene Ärzte aufgrund der Budgetierung weniger Termine vergeben können, sei seit Jahren bekannt. „Das hat nichts mit Schlechterstellung von Gesetzlich Versicherten zu tun, sondern damit, dass Arztpraxen wirtschaftlich arbeiten müssen. Wenn am Quartalsende die Einnahmen sinken, müssen sie auch die Kosten senken – sprich: Die Sprechzeiten einschränken. Das kann im Übrigen auch nicht, wie fälschlicherweise immer angenommen wird, durch Privatpatienten kompensiert werden.“

Insofern leiste die Studie keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn. Zudem sei die Untersuchung nicht repräsentativ angelegt und sie ignoriere wichtige Effekte, etwa dass Facharzttermine auf Überweisung gegen Quartalsende zurückgehen, weil dann auch die überweisenden Hausärzte weniger Termine anbieten können.

Aufklärung hätte eine tiefergehende Analyse bringen können, ob, wie beispielsweise in Thüringen, bei ausreichendem Budget eine gleichförmige Patientenannahme über das ganze Quartal gewährleistet werden könne. „In Thüringen wird die hausärztliche Versorgung nämlich zu über 100 Prozent bezahlt“, erklärt Heinrich.

Die einzige richtige „Therapie“ aus Sicht der niedergelassenen Ärzte sei, die Budgetierung aufzuheben. Als erster Schritt müsse diese Entbudgetierung bei allen Leistungen der haus- und fachärztlichen Grundversorgung umgesetzt werden. „Damit würden nicht nur die Terminschwierigkeiten, sondern auch die Verteilungsprobleme in der ambulanten Versorgung gelöst“, ist der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes überzeugt.

Quelle: NAV-Virchowbund

Das Original-Gutachten ist zu finden unter der
Originalquelle: Ambulatory Care at the End of a Billing Period; Konrad Himmel, Udo Schneider, erschienen als HCHE Research Paper Nr. 14 unter https://www.hche.de/forschung/hche-research-papers.html.

Qualitätszirkel 02/2018: Neuronegenerative Erkrankungen & Parkinson

Qualitätszirkel 02/2018: Neuronegenerative Erkrankungen & Parkinson

Die Qualitätszirkel.Veranstaltung des Ärztevereins Altena-Lüdenscheid e.V. im Februar 2018 stand ganz im Zeichen der neurologischen Erkrankungen: Prof. Larisch gab einen Überblick über die Bildgebung bei neurodegenerativen Erkrankungen, später gab Dr. Schimrigk ein Update über das Parkinson Syndrom.

Die Fortbildung wird unterstützt durch den Verein zur Förderung der Neurowissenschaften im Märkischen Kreis e.V.