Archiv der Kategorie: Aktuelles aus der Berufspolitik

Entbudgetierung jetzt – Fachärzte sagen Bundesregierung Unterstützung zu!

Entbudgetierung jetzt – Fachärzte sagen Bundesregierung Unterstützung zu!

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bewertet die Vorhaben der Koalitionspartner und formuliert Angebote zur Verbesserung der Versorgung!

Nachdem die Bundesregierung nach langem Vorlauf ihre Regierungsarbeit aufgenommen hat, deuten sich erste grobe Linien der künftigen Gesetzgebung im Gesundheitswesen an. Die Fachärzte in Klinik und Praxis haben das zurückliegende Wochenende für eine Bewertung und Priorisierung ihrer künftigen Handlungsfelder als auch zur Formulierung von Angeboten zur Verbesserung der Versorgung genutzt.

Entbudgetierung in der ambulanten Versorgung umsetzen

Ca. 20 Prozent aller ambulant erbrachter fachärztlichen Leistungen werden den Vertragsärzten nicht vergütet. Der SpiFa fordert deshalb, die bestehende Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung aufzuheben.

Als Einstieg in eine Entbudgetierung bekräftigt der SpiFa sein im Juni 2017 vorgelegtes Konzept, alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen. Dabei muss gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen wie gesetzlich vorgesehen auf Dauer das Morbiditätsrisiko übernehmen.

„Die Budgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung ist Urheber für eine mangelnde Nachbesetzung von Arztsitzen und der damit entstehenden Wartezeiten in einigen Facharztgruppen. Wir fordern daher die Budgetierung in der ambulanten Versorgung zu beenden und den Vertragsärzten wieder eine faire Grundlage für ihre tägliche Arbeit zu geben!“, sagt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Terminservicestellen schließen und echte Lösungen forcieren, um das Terminproblem zu lösen

„Die bisher im Gesetz verankerten Terminservicestellen und deren Nutzung zeigen deutlich, dass das Instrument in der Versorgung weitgehend leerläuft. Eine Ausweitung der Terminservicestellen ist daher nicht der richtige Weg, da die ärztlichen Fachgruppen völlig unterschiedlich betroffen sind. Wir bieten als SpiFa an, gemeinsam mit Politik und den gesetzlichen Krankenkassen echte Lösungen für Probleme von Wartezeiten zu entwickeln und auch umzusetzen.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Fachärzte verstehen sich als Innovationstreiber in der Versorgung

Die Fachärzte in Klinik und Praxis begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung, den Zugang von Innovationen im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Fachärzte sind neben der Industrie Treiber für die Anwendung von innovativen Verfahren und Produkten im Gesundheitswesen; unabhängig davon, ob sie in der Klinik oder Niederlassung tätig sind. „Wir brauchen eine ‚Fast-Lane‘ für Innovationen, um den Zugang von Innovationen zu beschleunigen. Dabei ist klar, dass die Selbstverwaltung Vorfahrt hat; wenn diese jedoch nicht liefert, dann bedarf es einer Überholspur!“, so Heinrich weiter.

Standardisierung vor Digitalisierung

Der SpiFa und seine Mitgliedsverbände begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Digitalisierung, insbesondere auch der Etablierung neuer Schwerpunkte im Bundesgesundheitsministerium. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Nutzern der Gesundheitsversorgung dienen.

Dies sind neben den Patienten vor allem die Fachärzte in Klinik und Praxis. Um eine erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, bedarf es einer Standardisierung von Prozessen und Schnittstellen. Ohne vorherige Standardisierung und offene Schnittstellen bleibt die sinnvolle Digitalisierung auf der Strecke!

Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit um 25 Prozent als ultimativer Eingriff in die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen

Die durch den GKV-Spitzenverband ins Spiel gebrachte und daraufhin in den Koalitionsvertrag aufgenommene Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots für die niedergelassenen Vertragsärzte löst kein Problem der Versorgung. „Wir lehnen diese pauschale Erhöhung um 25 Prozent grundlegend ab! Dieser Eingriff stellt die gemeinsame Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Wenn nicht mehr die Vertragspartner über die gemeinsam gefundenen Vertragsinhalte entscheiden, sollte man das System nicht mehr Selbstverwaltung nennen, sondern vielmehr von Staatsverwaltung sprechen.“, so Heinrich weiter.

Beteiligung der Fachärzte in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung und der wissenschaftlichen Kommission für die Vergütungsreform

Der SpiFa repräsentiert mit seinen Mitgliedsverbänden rund 150.000 Fachärzte in Klinik und Praxis, die jeden Tag den Übergang der Patienten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in Deutschland organisieren. „Wir fordern daher eine aktive Beteiligung der Fachärzte in Klinik und Praxis bei der Ausarbeitung einer sektorenübergreifenden Versorgung im Rahmen der geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Bundesregierung ein; Gleiches gilt für die Neuordnung der Vergütung.“, so Dr. Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglied im SpiFa. „Den Fachärzten eine reine Zuschauerrolle zu geben, ignoriert, dass gefundene Regelungen an der Sektorengrenze gemeinsam gefunden und umgesetzt werden müssen. Hierfür bedarf es eines offenen Dialogs, Transparenz und Beteiligung.“ so Spies weiter.

Die Beschlüsse der Frühjahrstagung der Mitgliedsverbände des SpiFa am 20./21. April 2018 erfolgten auf einer einstimmigen Beschlusslage.

Rentenwelle und Nachwuchsprobleme: Deutschland gehen bald die Chirurgen aus!

135. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) 17. bis 20. April 2018, CityCube, Berlin

Berlin – Bis 2020 erreichen etwa 11 000 Chirurginnen und Chirurgen das Rentenalter, das betrifft etwa die Hälfte aller niedergelassenen und fast jeden dritten stationär tätigen Chirurgen. Eine Analyse des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers zeigt, dass 2030 fast jeder vierte chirurgische Arbeitsplatz unbesetzt sein wird – bei stetig steigenden Operationszahlen in Deutschland und fehlendem Nachwuchs. Wie diese große Diskrepanz zwischen Personalbedarf und gesundheitspolitischer Entwicklung behoben werden kann und welche Maßnahmen Krankenhäuser und Universitäten ergreifen müssen, um das Fach „Chirurgie“ wieder beliebter zu machen, werden Experten morgen auf der Vorab-Pressekonferenz anlässlich des 135. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) erläutern.

Im Jahr 2015 führten Chirurgen in Deutschland über 16 Millionen Eingriffe durch, das sind etwa 30 Prozent mehr Operationen als noch zehn Jahre zuvor. Gleichzeitig sinkt die Zahl der jungen Mediziner, die sich für das Fach Chirurgie entscheiden. „Universitäten und Krankenhäuser müssen vor allem an den wichtigen Stellschrauben Work-Life-Balance sowie Forschungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten feilen, um die Chirurgie gegenüber anderen medizinischen Fächern wieder konkurrenzfähig zu machen und im globalen Wettbewerb mitzuhalten“, erklärt DGCH-Präsident Professor Dr. med. Jörg Fuchs. „Nur so können wir die Versorgungsqualität in Deutschland auf einem hohen Standard erhalten.“

Einer der Themenschwerpunkte des diesjährigen Chirurgenkongresses ist daher die erfolgreiche Nachwuchsakquise. Denn derzeit droht ohne strukturelle Änderungen nicht nur ein dramatischer Fachärztemangel, der nur durch ausländische Fachkräfte behoben werden kann. Auch immer mehr ausgebildete Ärzte wandern angesichts unzureichender Arbeitsbedingungen ins Ausland ab.

Dabei beginnt die Nachwuchsförderung bereits im Medizinstudium. Dort ist die Grundbegeisterung für das Fach Chirurgie zunächst hoch. „Etwa 40 bis 60 Prozent aller Medizinstudenten visieren zu Beginn ihres Studiums eine chirurgische Laufbahn an“, berichtet Dr. med. Benedikt Braun, Vertreter des Perspektivforums Junge Chirurgie der DGCH. „Nach dem Praktischen Jahr sinken diese Zahlen jedoch schnell auf erschreckende einstellige Werte.“

Einen wichtigen Grund sieht der Assistenzarzt an der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum des Saarlandes darin, dass Studierende in diesem Abschnitt einen ersten Eindruck vom Arbeitsalltag und dessen physischen und psychischen Belastungen erhalten, die Rahmenbedingungen eines chirurgischen Arbeitsplatzes kennenlernen und sich dann gegen das Skalpell entscheiden. „Um die Faszination für das Fach Chirurgie erfolgreich zu vermitteln, ist es außerdem kontraproduktiv, die Studierenden zu Hakenhaltern zu degradieren“, mahnt Fuchs. Wichtig sei es, den Nachwuchs über ein Mentoring-System in die Entscheidungsprozesse zu integrieren und durch Teilhabe und Wertschätzung frühzeitig zu begeistern.

Darüber hinaus müssten die Rahmenbedingungen für angehende Fachärzte deutlich verbessert werden. „In der Weiterbildung benötigen wir ein flexibleres Arbeitszeitgesetz, mehr finanzielle Unterstützung durch die Krankenhausverwaltungen für Qualifikationskurse, definierte Freiräume für die Forschung sowie die Vermeidung von Kettenverträgen, um eine Karriere- und Familienplanung zu ermöglichen“, so Fuchs. „Dabei müssen auch Arbeitgeber, die qualifizierten Nachwuchs auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten Markt anziehen wollen, moderne Konzepte der Arbeitszeit ermöglichen und entsprechende Rahmenbedingungen für Forscher wie Kliniker schaffen“, ergänzt Braun. „Es ist weniger die Chirurgie, die für den Nachwuchs unattraktiv ist, es sind vielmehr ihre Arbeitsbedingungen.“

121. Deutscher Ärztetag in Erfurt eröffnet

121. Deutscher Ärztetag in Erfurt eröffnet

Berlin, 08.05.2018 Mit Kritik in der Sache, aber auch mit einem klaren Bekenntnis zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Politik, hat heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery den 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt eröffnet. Montgomery betonte die Bereitschaft der Ärzteschaft, bei den anstehenden Reformen Verantwortung zu übernehmen und reklamierte eine Beteiligung der Ärzteschaft an den vorgesehenen Expertenkommissionen zur Sektorenübergreifenden Versorgung sowie zu Gebührenordnungsfragen. „Wir brauchen hier die Expertise derjenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Gemeinsam mit der Politik können wir viel bewegen“, sagte Montgomery in seiner Eröffnungsrede vor rund 1.000 Delegierten und Gästen des Ärztetages.

Der Bundesärztekammer-Präsident begrüßte die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege, insbesondere die vorgesehene Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Dieser Schritt sei jedoch nicht nur für die Pflege dringend erforderlich, sondern für alle Beschäftigten in den Kliniken, auch für die „jungen Ärztinnen und Ärzte, die unter die arztspezifischen Tarifverträge fallen“, stellte Montgomery klar. Angesichts des Fachkräftemangels müsse ein so reiches Land wie Deutschland mehr unternehmen, damit die Berufe im Gesundheitswesen wieder attraktiver werden.

Deutliche Kritik äußerte Montgomery an den geplanten Reformmaßnahmen im ambulanten Bereich. Mit Blick auf die vorgesehene Erhöhung der Pflichtsprechstundenzahl erinnerte er an die ohnehin schon enorme Arbeitsbelastung der Vertragsärzte in einem budgetierten System. Wenn die Politik steuernd eingreifen wolle, sollte sie sich fragen, ob sie ausschließlich beim Arzt ansetzen sollte.

Mit Blick auf die nach wie vor ungelösten Probleme in den häufig völlig überlasteten Notfallambulanzen forderte der BÄK-Präsident: „Man muss die Patienten steuern, damit das knapp gewordene Gut ‚Arztstunden‘ denen zugutekommt, die es wirklich benötigen.“ Das jüngst verabschiedete Notfallkonzept des Gemeinsamen Bundesausschusses bringe jedoch weder mehr Ärzte, noch mehr Kapazitäten für notleidende Patienten.

Montgomery erneuerte seine Forderung an die Bundesländer, zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin zu finanzieren. „Arztstunden, ja Ärzte insgesamt sind knapp geworden.“ Es sei auch kein Ausweg, Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, um Versorgungslücken zu schließen. „Diese Kollegen sind uns sehr willkommen“, stellte er klar. Sie fehlten aber in ihren Herkunftsländern, außerdem müsse für eine Tätigkeit in Deutschland neben der Sprachprüfung auch eine intensive Prüfung der medizinischen Kenntnisse erfolgen. Der Deutsche Ärztetag werde die Forderung diskutieren, dass alle Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten für eine Tätigkeit in Deutschland ein deutsches Staatsexamen ablegen müssen, kündigte er an. Der Patientenschutz gebiete Qualitätsnachweise zum Kenntnisstand.

Ein weiteres Thema, das in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv diskutiert wurde, ist der Umgang mit dem Paragraphen 219a (Verbot von Werbung für Abtreibungen). Montgomery warnte vor einer erneuten Grundsatzdebatte über Abtreibung und sprach sich stattdessen für pragmatische Lösungen aus. Denkbar sei ein leicht zugängliches Internetportal, betrieben von einer unabhängigen Institution im gesetzlichem Auftrag, über das sich Frauen über den Eingriff als solchen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Beratungsinstanzen und auch über die Ärztinnen und Ärzte informieren können, die den Eingriff vornehmen. „Hilfe für Menschen in Not: Das muss unser Ziel sein“, sagte der BÄK-Präsident.

Mit besonderer Spannung erwartet werden die Ärztetagsberatungen zur ausschließlichen Fernbehandlung. Der letztjährige Deutsche Ärztetag hatte der Bundesärztekammer einen Prüfauftrag für eine mögliche Änderung der (Muster-)Berufsordnung erteilt. „Wenn nicht wir diese Behandlungsform gestalten, wird sie wohl dennoch zu uns kommen“, sagte Montgomery mit Blick auf entsprechende Angebote zur Fernbehandlung aus dem Ausland. Er forderte in diesem Regelungsbereich ein Vorgehen mit „Augenmaß“, bei dem Patientensicherheit, Datenschutz, aber auch die rechtliche Sicherheit des Arztes gewährleistet sind.

Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen. Dabei wird neben der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung und der Gebührenordnung für Ärzte die Versorgung psychisch kranker Menschen beraten. „Die Abgeordneten werden sich gemeinsam mit namhaften Referenten den Möglichkeiten ärztlicher Psychotherapie im Hinblick auf Diagnostik, Therapie und Prävention widmen und Versorgungskonzepte diskutieren“, kündigte der BÄK-Präsident an.

Crusius: „Fehlerprävention durch offene Fehlerkultur fördern, statt Pfuschvorwürfe gegen Ärzte“

Crusius: „Fehlerprävention durch offene Fehlerkultur fördern, statt Pfuschvorwürfe gegen Ärzte“

Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer

Berlin, 04.04.2018 – „Wir Ärzte können Patienten keine Heilung versprechen, wohl aber, dass wir uns mit ganzer Kraft für ihre Heilung, für die Qualität ihrer Behandlung und damit für ihre Sicherheit einsetzen.“ Das sagte heute Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2017 in Berlin. Dass Ärzte diesem Versprechen gerecht werden, belegen die vielfältigen von der Ärzteschaft entwickelten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprophylaxe. Qualitätszirkel, Peer-Reviews aber auch Konsile, Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie anonyme Fehlermeldesysteme gehören in medizinischen Einrichtungen längst zum Alltag. „Am wichtigsten für die Patientensicherheit ist aber, dass wir Ärzte uns tagtäglich unserer enormen Verantwortung bewusst sind und uns ständig vergegenwärtigen, dass zwischen heilen und schaden oft nur ein schmaler Grat liegt“, so Crusius.

Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich

Dies gelte insbesondere in einem immer stärker von Behandlungsdruck und ökonomischen Vorgaben geprägten Gesundheitssystem. Für das Erhebungsjahr 2016 meldet das Statistische Bundesamt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen. „Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich“, sagte Crusius. Jeder Fehler sei einer zu viel. Und hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche Schicksale stehen. Dennoch gebe es für Panikmache und Pfuschvorwürfe keinen Grund. Beides schade der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur und damit der Fehlerprävention in der Medizin.

Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2017 bundesweit insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr: 7.639). Es lag in 2.213 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.245). Davon wurde in 1.783 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete (Vorjahr: 1845). Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 430 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

„Von den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen profitieren sowohl Patienten als auch Ärzte“, sagte Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. In den Einrichtungen seien hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüften, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt sei oder nicht. Die Verfahren seien niedrigschwellig und für alle beteiligten Parteien unbürokratisch. Patienten müssten lediglich einen formlosen Antrag stellen. Das Verfahren sei für sie kostenfrei.

Auch Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, hat gute Erfahrungen mit den Stellen gemacht. Er empfiehlt seinen Klienten das Schlichtungsverfahren nicht nur weil es für sie kostenfrei ist. Ein maßgeblicher Aspekt sei die Objektivität, mit der es betrieben werde sowie die dahinter stehende medizinische und juristische Expertise. Wenn es nach einem Schlichtungsverfahren doch vor Gericht gehe, erweise sich die medizinisch-fachliche Bewertung des Behandlungsgeschehens fast ausnahmslos als gerichtsfest.

Weitere Informationen zu den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sowie zur Behandlungsfehlerstatistik können im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/ abgerufen werden.

Fernbehandlungsverbot

Reinhardt sieht vor DÄT- Entscheidung über Lockerung des Fernbehandlungsverbotes noch Aufklärungsbedarf

Hartmannbund-Umfrage offenbart Skepsis

Berlin, 13.04.2018. Als einen „deutlichen Fingerzeig“ hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Hartmannbundes zum Thema Fernbehandlungsverbot gewertet. Rund 60 Prozent der über 3.800 Umfrageteilnehmer* hatten sich skeptisch gegenüber Plänen der Bundesärztekammer geäußert, auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt das Fernbehandlungsverbot weiter zu lockern.

„Das Ergebnis zeigt – vor allem auch mit Blick auf zahlreiche Kommentierungen der Teilnehmer – dass es nicht nur zum Thema Digitalisierung im Allgemeinen, sondern offenbar ganz konkret auch zur Online-Behandlung noch ein hohes Maß an Diskussions- und Aufklärungsbedarf gibt“, sagte Reinhardt. Gerade diejenigen, die vor allem auch an die Chancen der Digitalisierung glauben und an die Unvermeidlichkeit, sich dieser Entwicklung aktiv zu stellen, müssten alle Anstrengungen unternehmen, sich mit berechtigten Einwänden und Bedenken der Kolleginnen und Kollegen auseinanderzusetzen. Dies dürfe angesichts der Dynamik der Entwicklung allerdings nicht auf die lange Bank geschoben werden, wollten Ärztinnen und Ärzte Mitgestalter sein und nicht Getriebene. „Die Politik sitzt uns im Nacken“, sagte Reinhardt – nicht zuletzt mit Hinweis auf entsprechende Ankündigungen von Gesundheitsminister Jens Spahn.

Reinhardt: „Wir werden deshalb diese Ergebnisse mitnehmen in unsere Verbandsgremien, aber auch in den Vorstand der Bundesärztekammer. Wir müssen die Zeit bis zum Deutschen Ärztetag intensiv nutzen, um die Kolleginnen und Kollegen so umfangreich und detailliert zu informieren, dass sie in Erfurt eine in jeder Hinsicht fundierte Entscheidung treffen können.“ Es dürfe der Ärzteschaft auf keinen Fall noch einmal so ergehen wie bei der Entscheidung über den Physician Assistant, „Hier gab es auf dem Ärztetag in Freiburg eine breite Mehrheit, die inhaltliche Diskussion über das Thema wurde aber erst im Nachgang richtig geführt. Daraus sollten wir lernen.“

www.hartmannbund.de 

Notfalldaten und Medikationsplan

Notfalldaten und Medikationsplan – die ersten medizinischen Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte werden in Westfalen erprobt

Gemeinsame Presseinformation von KVWL und CGM:

Dortmund, 14. März 2018. Die ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden ab Herbst 2018 in Westfalen-Lippe erprobt. Das erklärten Thomas Müller, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), und Frank Gotthardt, Vorsitzender des Vorstands der CompuGroup Medical SE (CGM), heute beim Gesundheitskongress des Westens in Köln. Bislang findet im Rahmen der sukzessiven Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur nur ein Abgleich der Versichertenstammdaten der Patienten über die eGK statt.

„Um für noch mehr Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte bei Ärzten und Patienten zu sorgen, ist es sehr wichtig, dass mit dem Notfalldatensatz und dem elektronischen Medikationsplan nun möglichst bald auch medizinische Applikationen über die Karte aufrufbar sind“, betonte KVWL-Vorstand Müller. „Wir in Westfalen wollen diese Entwicklung aktiv im Sinne der Ärzte und Psychotherapeuten beeinflussen und voranbringen, damit die Telematikinfrastruktur in Deutschland letztendlich bestmöglich funktioniert.“ Er sei froh, die erforderlichen Feldtests für die neuen Anwendungen im Rahmen der Kooperation in westfälischen Arztpraxen durchführen zu können, ergänzte CGM-Vorstand Gotthardt: „Wir brauchen kritische und zugleich aufgeschlossene Ärzte für die Erprobung, um etwaiges Verbesserungspotenzial identifizieren zu können.“ Zudem sei Westfalen-Lippe bekanntlich das Land der Praxisnetze, so Gotthardt – „und vernetzte Strukturen bieten sich insbesondere an, um die Interoperabilität der Karte zu testen“.

Die CompuGroup hat gerne die Anregung der KVWL aufgenommen und erprobt den Notfalldatensatz sowie den elektronischen Medikationsplan für die eGK in westfälischen Arztpraxen. An dem Feldtest werden gemäß den gematik-Vorgaben 70 bis 75 Arztpraxen, einige Zahnarztpraxen, bis zu 16 Apotheken, eine kassenärztliche Notfalldienstpraxis sowie ein Krankenhaus teilnehmen. Diese Akteure sollen über einen Zeitraum von acht Wochen 1.400 Notfalldatensätze und 2.100 Medikationspläne auf den elektronischen Gesundheitskarten der Versicherten speichern. Der Feldtest wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, um Erkenntnisse zur Akzeptanz und Praxistauglichkeit der Anwendungen zu erhalten.

Der neue Notfalldatensatz auf der eGK umfasst Informationen aus der medizinischen Vorgeschichte des Patienten, die dem behandelnden Arzt sofort zugänglich sein müssen, um einen ungünstigen Krankheitsverlauf abzuwenden. Dazu zählen chronische Krankheiten, regel-mäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten. Der elektronische Medikationsplan ist eine Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans auf Papier. Auf diesen haben seit Oktober 2016 alle Patienten einen Anspruch, die mindestens drei verschiedene Medikamente dauerhaft einnehmen. Der elektronische Medikationsplan soll von weiterbehandelnden Ärzten und Apotheken ausgelesen und aktualisiert werden können.

„Wir sind stolz, exklusive Testregion für die ersten medizinischen Anwendungen auf der eGK zu sein“, betonte KVWL-Vorstand Müller. Im nächsten Schritt gehe es jetzt darum, geeignete Arztpraxen auszuwählen, in denen die Funktionalität und die Interoperabilität der neuen medizinischen Anwendungen auf der eGK unter realistischen Bedingungen im Praxisalltag getestet werden können. Der Start des achtwöchigen Feldtests sei für den Herbst 2018 terminiert. „Verläuft der Test erfolgreich – wovon wir ausgehen –, so werden Notfalldatensatz und eMedikationsplan anschließend sehr zeitnah bundesweit über Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein“, versprach der CGM-Vorstandsvorsitzende Gotthardt.

Notfallversorgung

Notfallversorgung

Montgomery: „Die Stellungnahme des G-BA-Vorsitzenden belegt das Versagen des G-BA“

Zu den heutigen Äußerungen des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Reform der Notfallversorgung erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:

„Statt sich mit den Inhalten des Notfallkonzeptes auseinanderzusetzen, hebt der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausschließlich auf prozedurale Fragen ab. Zumindest gibt er richtigerweise zu, dass es trotz massiven Drucks aus Politik und Selbstverwaltung zwei Jahre gedauert hat, ein einseitig formuliertes und nicht praxistaugliches Konzept zur Entscheidung vorzulegen.

Nachdem sich der G-BA nun zwei Jahre Zeit für ein nicht weiterführendes Konzept gelassen hat, sollte er die kurze Zeit bis zur nächsten Gesundheitsministerkonferenz abwarten, um dann ein von allen Partnern der Selbstverwaltung getragenes vernünftiges und umsetzbares Notfallkonzept zu entwickeln.
Die BÄK warnt daher davor, mit übereilten Scheinlösungen aus den Schwierigkeiten des Heute Probleme der Zukunft zu bewirken.“
Die Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom gestrigen Tage könne Sie hier abrufen: http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/montgomery-wir-brauchen-eine-konzertierte-aktion-von-bund-laendern-und-selbstverwaltung/

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EU-Datenschutzgrundverordnung

EU-Datenschutzgrundverordnung

Bundesärztekammer und KBV legen Informationen für niedergelassene Ärzte vor

Berlin, 09.03.2018 – Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt. Wegen punktueller Gesetzesänderungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht infolge des Geheimnisschutz-Neuregelungsgesetzes vom November 2017 ist zudem der Abschnitt zur „Schweigepflicht“ des Papiers überarbeitet worden. Begleitend zu den „Hinweisen und Empfehlungen“ bietet die Checkliste „Datenschutz-Check 2018“ eine Hilfestellung. Sie benennt die wichtigsten Aspekte zum neuen Datenschutzrecht und gibt Ärztinnen und Ärzten eine Prüfliste zur Einhaltung des Datenschutzrechts an die Hand.
Zum Hintergrund: Bei der Informationsverarbeitung in der Arztpraxis sind insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz-grundverordnung und des neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes von Bedeutung. Mit der von Mai an geltenden neuen Rechtslage gehen zwar keine gravierenden Änderungen einher; viele Vorgaben müssen schon jetzt in den Praxen berücksichtigt werden. Datenschutz soll aber künftig besser durchgesetzt werden. Daher sind die Befugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz erweitert und die Bußgeldrahmen drastisch erhöht worden.
Von Ärztinnen und Ärzten sind künftig zahlreiche datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen: Neuerdings muss der Verantwortliche für die Datenverarbeitung (zum Beispiel der Inhaber einer Arztpraxis) die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können. Überdies bestehen ausgeweitete Informationspflichten gegenüber Patienten. Diese erfordern die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen der Verarbeitung von Patientendaten, um Patientinnen und Patienten darüber zutreffend informieren zu können. Weil Ärzte sensible Gesundheitsdaten verarbeiten, gelten für sie besondere Bestimmungen mit erhöhten Rechtmäßigkeitsanforderungen.
Besonders relevant ist künftig die Datenschutzorganisation in der Arztpraxis. Sie beinhaltet unter anderem die Überprüfung aller Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Berufsausübung auf ihre datenschutzrechtliche Konformität und die Erstellung eines Verzeichnisses für Datenverarbeitungstätigkeiten. Zudem muss unter Umständen ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis benannt werden und es bestehen Meldepflichten bei Datenpannen. Ferner gilt es, Auskunftsrechte von Patienten zu beachten. Augenmerk muss zudem auf das Verhältnis zu externen Dienstleistern und Dritten gelegt werden.
Die Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis sowie die Publikation „Datenschutz-Check 2018: Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?“ können im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/recht/aktuelle-rechtliche-themen/ds/ abgerufen werden.

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Eine Erhöhung der Sprechstundenzeit pro Woche um 25 Prozent ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte!

Eine Erhöhung der Sprechstundenzeit pro Woche um 25 Prozent ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte!

Berlin, 7. Februar 2018 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt zu den bekanntgewordenen Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD Stellung

In diesen Tagen erhebt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem NAV Virchow-Bund und der Brendan-Schmittmann-Stiftung im Rahmen des Ärztemonitors die Zufriedenheit und die Einstellungen der niedergelassenen Ärzte in Deutschland zu den Rahmenbedingungen ihrer Arbeit.

„Die verabredete Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes der Vertragsärzte durch die zukünftigen Koalitionspartner ist ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Sie stellt einen staatlichen Eingriff in das Gesundheitswesen und die gemeinsame Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft dar.“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa heute in Berlin.

Bereits seit mehreren Jahren zeigen diese repräsentativen Untersuchungen, dass die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 50 Stunden pro Woche beträgt (2016: 52,2). Die Arbeitszeit pro Woche, welche für Patientensprechstunden dabei aufgewandt wird, lag bereits 2016 bei durchschnittlich 32,6 Stunden pro Woche. Am Tag werden während dieser Zeit rund 45 Patienten behandelt.

„Eine pauschale Erhöhung um 25 Prozent der Sprechstundenzeit führt gleichzeitig zu einer Erhöhung der begleitenden Wochenarbeitszeit der Ärzte für Verwaltung, Organisation und nicht-ärztliche Tätigkeiten um rund 10 Stunden pro Woche. Ärzte arbeiten damit dann rund 62 Stunden pro Woche, ohne dass die Koalitionsverhandler ein Wort über eine Vergütung dieser Zeit verlieren“, so Heinrich weiter.

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Staatliches Gesundheitssystem: Nur Verlierer durch die Bürgerversicherung

Staatliches Gesundheitssystem:

Nur Verlierer durch die Bürgerversicherung

03.02.2018 – Wer kommt zuerst? Privatpatienten bekommen oft schneller einen Termin beim Facharzt. Doch ändert sich das wirklich durch eine Bürgerversicherung?

Außer Ideologen profitiert niemand von der Bürgerversicherung. Im Gegenteil: Sie würde regelrechte Schockwellen auslösen. Ein Kommentar.

In Großbritannien hat der Nationale Gesundheitsdienst NHS zum Jahresende angekündigt, dass Patienten wegen Kapazitätsengpässen später als geplant operiert werden. Die Rede ist von 50.000 bis Ende Januar verschobenen Operationen. Zur gleichen Zeit, in der der für seine miserablen Leistungen bekannte staatliche britische Gesundheitsdienst seinem Namen wieder keine Ehre macht, wirbt die SPDhierzulande dafür, das Gesundheitssystem in eine staatliche Einheitsversicherung umzuwandeln.

Wenn das Versagen staatlicher Einheitssysteme so offenkundig ist, bleibt eine Generation seit dem Zusammenbruch des einen sozialistischen deutschen Staates die Frage: Wer würde von einer Bürgerversicherung profitieren, außer jenen Ideologen, die ihr Herzblut in die angeblich gerechtere Bürgerversicherung investieren? Die Antwort lautet: niemand.

Wird die Versicherung wirklich „gerechter“?

Vier Wahlkämpfe hat die SPD mit der Forderung nach Einführung einer Bürgerversicherung bestritten. Zweimal hat sie danach mit der Union regiert. Der privaten Krankenvollversicherung, die die Sozialdemokraten so dringend abschaffen wollen, hat das wenig Abbruch getan. Warum sollte es jetzt anders sein, wenn die geschrumpfte SPD unter Parteichef Martin Schulz allen anderen Bekundungen zum Trotz jetzt lieber doch mit Angela Merkel weiterregieren will? Indes kommt die Idee der Bürgerversicherung bei den Wählern gut an. Da mag es überraschen, dass Merkel hier noch nicht zugegriffen hat. Sie lässt es hoffentlich auch bleiben.

Die Bürgerversicherung wird als Gerechtigkeitsprojekt verkauft. Gerechter soll es bei der Finanzierung und bei den Leistungen zugehen. Doch bei Lichte besehen, ist es mit den Versprechen nicht weit her. Von der „gerechteren Finanzierung“ jedenfalls, also der Ausweitung der Bemessungsgrundlage, hat die SPD sich schon wieder verabschiedet. Mieten, Pachten und Kapitalerträge wolle man nicht zur Krankenversicherung heranziehen, die Kasse sei ja kein Finanzamt, heißt es nun. Auch die Einkommensgrenze, bis zu der die Kassenbeiträge fällig werde, solle bleiben, wo sie ist – zumindest fürs Erste. Denn aktuell braucht die Sozialversicherung nicht mehr Geld. Das unterscheidet die Debatte heute von der in den Anfangstagen des Projektes Mitte des vergangenen Jahrzehnts, als man sich an dem vermutlich verfassungswidrigen Projekt berauschte, der gesetzlichen Versicherung die Rücklagen der Privatversicherung in dreistelliger Milliardenhöhe einzuverleiben. „Gerechter“, wie behauptet, weil sie stärker auf alle Einnahmen und nicht nur auf jene aus Arbeit abstellt, wird die Finanzierung der Kassen durch die SPD-Pläne also nicht.

Ein neue Zwei-Klassen-Medizin

Eine große Lücke klafft auch in der anderen Gerechtigkeitsbaustelle, dem Versprechen nach gleichem Zugang zu ärztlichen Leistungen. Niemand zweifelt im Kern daran, dass Ärzte Kassenpatienten so gut versorgen wie Privatversicherte. Allerdings bekommen Privatkunden oft leichter einen Termin beim Facharzt. Die Einheitsversicherung oder auch nur die einheitliche Bezahlung der Ärzte änderte daran aber wenig. Wie lange würde es wohl dauern, bis Zusatzversicherungen auf den Markt kämen, die den Wohlhabenden erlaubten, ihren Arzttermin bevorzugt zu buchen?

Nichts hilft auch das paternalistische Argument vom schutzbedürftigen Privatpatienten, der vor dem diagnostischen Übereifer geldgieriger Ärzte zu bewahren sei. Ob dem Patienten die quasi-staatlichen Therapievorgaben eines weitab tagenden Bundesausschusses lieber sind als seine Autonomie gegenüber einem Behandler, dem er vertraut? Wohl kaum. So befördert die Bürgerversicherung das mit Macht, was sie zu verhindern vorgibt: die Zwei-Klassen-Medizin.

Andere Herausforderungen sind wichtiger

Es bedarf keiner Glaskugel, um die Schockwellen zu erahnen, die der ernsthafte Versuch auslöste, das Versicherungssystem entsprechend umzukrempeln. Große Teile der Ärzteschaft wären verunsichert, viele würden protestieren – auch aus Sorge um die Einnahmen von den Privatpatienten. Die Stabilität des Gesundheitssystems geriete in Gefahr. Krankenkassen sorgen sich schon davor, dass bei einer Öffnung der Privatversicherung zuerst die „schlechten Risiken“ – teure Kunden mit beitragsfreien Kindern oder chronischen Erkrankungen – kämen und Löcher in die Kassen rissen. Schon warnt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze in der Privatversicherung. Auf Jahre hätten Gerichte darüber zu urteilen, ob das gesellschaftspolitische Großprojekt Bürgerversicherung mit der Verfassung zu vereinbaren sei. Die Ministerialbürokratie wäre mit Arbeit zugeschüttet.

Als gäbe es keine dringenderen Aufgaben im überteuerten deutschen Gesundheitssystem, das über viel zu viele Krankenhäuser verfügt, das zu wenig Pflegekräfte hat, das seine Ärzte nicht dort ansiedelt, wo sie benötigt werden, das eine gewaltige Bürokratie unterhält, aber Patienten nicht so steuern kann, dass sie schnelle Hilfe zu möglichst geringen Kosten erfahren. Nicht einmal die Notfallversorgung funktioniert. Dies alles wären Themen, groß genug für eine große Koalition. Eine Verstaatlichung gehört nicht dazu, siehe Großbritannien.

Ein Kommentar von Andreas Mihm, FAZ Berlin