Nachruf Prof. Dr. med. Eckhart Böhm
Ehemaliger Vorsitzender Des Ärzteverein Altena-Lüdenscheid e.V.
Nachruf Prof. Dr. med. Eckhart Böhm
Ehemaliger Vorsitzender Des Ärzteverein Altena-Lüdenscheid e.V.
September Fortbildungsveranstaltung: Neurologische Krankheitsbilder und deren Bildgebung
Am 11.09.2019 fand nach der Sommerpause erneut eine Fortbildungsveranstaltung des Ärztevereins Altena-Lüdenscheid am Klinikum Lüdenscheid statt. Gut 20 Ärztinnen und Ärzte führte der Weg in die Klinik, um sich von den beiden Klinikdirektoren Prof. Alfke (Radiologie) und Dr. Schimgrik (Neurologie) über die aktuellen Themen in der neuro-radiologischen Bildgebung sowie aktuellen Therapien zu gängigen Krankheitsbildern updaten zu lassen.
An beide Referenten, sowie an die Firma Bionorica Ethics, die die Veranstaltung unterstützt hat, einen herzlichen Dank!
Im Juli fand unsere letzte Veranstaltung vor der Sommerpause statt. Zum einen referierte Dr. Magdalene Aniol, Klinikdirektorin der Klinik für Geriatrie in Werdohl über das geriatrische Sturzsyndrom. Im 2. Vortrag demonstrierte Dr. Michael Klein, Klinikdirektor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, sowie spezielle Unfallchirurgie, die Versorgungsmöglichkeiten bei osteoporotischen Frakturen.
Viele Dank an beide Referenten, sowie an die zahlreichen Besucher.
Im Anschluss fand die Mitgliederversammlung des Ärztevereins statt.
Berlin, 29.10.18 – Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt den Ärzte-Kodex (vormals Klinik-Kodex), welcher durch den Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) erarbeitet wurde.
Wir wenden uns damit ausdrücklich nicht gegen eine wirtschaftliche Erbringung ärztlicher Leistungen. Wir wollen aber verhindern, dass diese für rein ökonomisch orientierte Ziele missbraucht werden. Wir beobachten die Entwicklung in Deutschland in der ärztlichen Versorgung mit zunehmender Sorge. Im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns sollte immer der Patient stehen. Wie im Krankenhaus kann auch im ambulanten Versorgungssektor ein Konflikt mit dem Arbeitgeber auftreten, wenn Vertragsärzte im Anstellungsverhältnis arbeiten.
Alle Information zum Ärzte-Kodex finden Sie unter https://www.spifa.de/aerzte-kodex/
Berlin, 19. Dezember 2018 – Belegärzte arbeiten an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Sie sind seit Jahrzehnten die einzig funktionierende Integration zwischen diesen beiden Sektoren. „Umso dramatischer ist die Tatsache, dass das Belegarztwesen in seiner Existenz bedroht ist“, sagte SpiFa-Vorstand Dr. Axel Schroeder am Mittwoch in Berlin.
Die schwierige Situation des Belegarztwesens wird an sinkenden Zahlen sichtbar: bei belegärztlichen Leistungen, bei belegärztlichen Abteilungen an Krankenhäusern und bei der Zahl der Belegärzte selbst. Laut Dr. Schroeder gibt es zwei Hauptursachen für diese Entwicklung. Eine davon ist das unterschiedliche Leistungsrecht zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Der restriktive Erlaubnisvorbehalt gilt für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Nach diesem, für die vertragsärztliche Versorgung gültigen Abrechnungssystem, müssen Belegärzte ihre Leistungen auch bei einer stationären Behandlung abrechnen.
Dagegen ist der offene Verbotsvorbehalt Grundlage der Krankenhausabrechnung. Viele Leistungen, die im Krankenhaus möglich sind, bekommt der Belegarzt wegen fehlender EBM-Ziffer nicht vergütet. Die Differenz zwischen ambulantem und stationärem Leistungskatalog nimmt seit Jahren zu, weil nur wenig neue Leistungen im EBM aufgenommen werden, während sie flexibel in das DRG-System eingefügt werden. Es ist deshalb schon lange überfällig, den Verbotsvorbehalt auch für die Vergütung der Belegärzte zu übernehmen, damit Arzt und Krankenhaus wieder einheitlich abrechnen können.
Zweite Ursache ist die Vergütung im EBM selbst. „Sie ist fehlerhaft und unbefriedigend geregelt. Die Kalkulation stellt auf die ambulante Leistung ab und berücksichtigt nicht die höhere Morbidität stationär behandelter Patienten“, moniert Schroeder. Das EBM-Kapitel, in dem die belegärztliche Bezahlung geregelt ist, basiere auf dem der ambulanten Operationen und sei deshalb zu kurz gegriffen. „Konservative Fächer wie die Innere Medizin kommen dabei voll unter die Räder, sodass es kaum noch internistische belegärztliche Abteilungen gibt. Sie wurden in den vergangenen Jahren in Hauptabteilungen umgewandelt“.
Die Große Koalition hat in ihrem Vertrag eine Bund-Länder-Kommission, verstärkt durch die Bundestagsfraktion CDU/ CSU und SPD beschlossen, die sich mit der Lockerung der Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung generell beschäftigen soll. Es ist davon auszugehen, dass auch die notwendige Reform des Belegarztwesens in diesem Kontext angegangen wird. „Mit Ergebnissen, geschweige denn mit den notwendigen gesetzlichen Regelungen, ist allerdings nicht vor 2020 zu rechnen“, argumentiert Schroeder. Für das in der Krise steckende Belegarztwesen ist das zu lange. Es besteht die Gefahr, dass das Belegarztwesen als noch funktionierende Integration gänzlich verschwinden wird.
Um dies zu verhindern, müsste der Gesetzgeber zeitnah nur einen Paragraphen im Krankenhausentgeltgesetz ändern. Denn schon jetzt kann im Belegkrankenhaus nach dem § 121 SGB V auf Antrag eine Hauptabteilungs-DRG abgerechnet werden. Daraus würde der Belegarzt vergütet, wenn seine Leistung im EBM nicht ausreichend abgebildet ist. Das funktioniert bisher leider deshalb nicht, weil diese beantragte DRG nach dem Krankenhausentgeltgesetz (§ 18 Abs. 3 Satz 1) nur zu 80 Prozent ausgezahlt wird. Damit ist das Belegkrankenhaus einfach nicht in der Lage, die ärztliche Vergütung zu finanzieren, sodass die an sich sinnvolle Regelung seither in der Praxis nicht umgesetzt wird. Bis zur endgültigen Neuregelung der Grenze ambulant/stationär sollte deshalb als eine Art Palliativmaßnahme die 80-prozentige Begrenzung im Krankenhausentgeltgesetz gestrichen werden. Die Bundesregierung könnte dies mittels eines Begleitgesetzes bei ihren zahlreichen Gesetzesvorhaben regeln. Der SpiFa hofft, dass dieser vernünftige Vorschlag beim Gesetzgeber auf offene Ohren stößt.
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Berlin, 21. Dezember 2018 – Zu den Forderungen des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg, niedergelassene Ärzte sollen ihre Praxen länger und insbesondere an Freitagnachmittagen oder Samstagen öffnen, da sich Krankheiten nicht nach den „Lieblingsöffnungszeiten“ der niedergelassenen Ärzte richten, und zu den Äußerungen des SPD-Gesundheitspolitikers Professor Karl Lauterbach, der in der Neuen Osnabrücker Zeitung vielen niedergelassenen Ärzten unterstellt, sie würden weder mittwochs noch freitags an den Nachmittagen arbeiten und stattdessen auf dem Golfplatz gesehen, nimmt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich, Stellung:
„Was diese beiden Herren hier veranstalten, ist ein absichtlich grobes Foul und soll vom eigenen Versagen ablenken.
Während Kassenchef von Stackelberg und SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach beide noch niemals in der Versorgung kranker Menschen tätig waren und auch sonst vom Alltag und den Realitäten in den Arztpraxen keine Ahnung haben, versorgen wir niedergelassenen Ärzte insbesondere über die anstehenden Feiertage unsere Patienten. Mit dem von uns organisierten Not- und Bereitschaftsdiensten stehen wir auch an den Feiertagen unseren Patienten zur Verfügung, während Lauterbach uns auf den Golfplätzen dieses Landes vermutet. Zynischer und niederträchtiger kann man eine Berufsgruppe nicht diskreditieren.
In Wahrheit sind diese Manöver aber nur ein verzweifeltes Ablenkungsmanöver vom jeweils eigenen Versagen:
Kassenchef von Stackelberg verweigert über die Budgetierung seit Jahren die Bezahlung ärztlicher Leistungen. Wer auf 29,3 Milliarden Euro Überschüssen sitzt, ambulante ärztliche Leistungen für seine Versicherten abruft und diese nicht bezahlt, verhält sich wie ein Zechpreller. Und wenn dieser jetzt auch noch mehr Sprechstunden fordert, erinnert mich das an einen Zechpreller, der ein ums andere Mal eine Lokalrunde schmeißen will.
Und Professor Lauterbach will nur davon ablenken, dass von seinem Lieblingsprojekt aus der Vergangenheit, der Bürgerversicherung, inzwischen nichts mehr übriggeblieben ist, was seine SPD aus dem 15-Prozent-Tal herausholen könnte. In einem offenen Brief habe ich ihn aufgefordert, sich bei den niedergelassenen Ärzten zu entschuldigen.
PRESSEMITTEILUNG
Lüdenscheid – 14.01.2019
Das vergangene Jahr Revue passieren lassen und gemeinsam über kommende Herausforderungen für 2019 sprechen – dazu trafen sich in der vergangenen Woche über 60 Gäste beim traditionellen Neujahrsempfang des Ärztevereins Altena-Lüdenscheid im Gasthof Spelsberg in Altena. Neben vielen niedergelassenen Ärzten aus Lüdenscheid, Altena und den umliegenden Gemeinden nahmen auch zahlreiche Ärzte des Klinikums Lüdenscheid an der Veranstaltung teil und gestalten das Programm des Neujahrsempfangs maßgeblich mit.
So eröffnete Dr. Gerhard Hildenbrand, Vorsitzender des Ärztevereins und Direktor der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Lüdenscheid, den Abend mit einem Rück- und Ausblick auf das Jahr und hob besonders die gute Zusammenarbeit zwischen den niedergelassen Ärzten und den Ärzten des Klinikums hervor. Dr. Hollenstein, Bürgermeister der Stadt Altena schloss mit seinem Grußwort an und sprach über die aktuelle und zukünftige Versorgungssituation in der Region. Als besonders zentrales Thema ging es in diesem Zusammenhang um die Ende des vergangenen Jahres neu eingeführte „Landarztquote“, ein Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung, das auch in einigen Gemeinden im Märkischen Kreis zum Greifen kommt. Hierzu informierte Max Tischler, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Junge Ärzte der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Assistenzarzt an der Hautklinik am Klinikum Lüdenscheid, im Rahmen der Veranstaltung ausführlich.
Auch einige Vorträge zu medizinischen Themen standen beim Neujahrsempfang auf dem Programm: So referierte Prof. Dr. Markus Zarse, Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie am Klinikum Lüdenscheid, über die Medikamentengabe zur Hemmung der Blutgerinnung. Dr. Dorothee Dill, Direktorin der Hautklinik am Klinikum Lüdenscheid informierte die Anwesenden anschließend über das Wundmanagement bei dermatologischen Erkrankungen. Zum Abschluss der Veranstaltung stand zudem bei IT-Spezialist Carsten Hafermas das aktuelle Thema „Human Hacking and Tracking“, also das unerlaubte Eindringen auf fremde Computer und mobile Endgeräte, im Vordergrund. Ein Thema, das gerade im Umgang mit sensiblen Patientendaten von besonderer Wichtigkeit ist.
Zwischen den Vorträgen wurden alle Anwesenden vom Team des Gasthof Spelsberg kulinarisch bestens versorgt und es ergaben sich zahlreiche interessante Gespräche zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Ärzten des Klinikums.